* Prüfung der Teilhabebeeinträchtigungen
* Fachlich fundierte Beratung und Unterstützung, um passende Hilfsangebote für Kinder und junge Erwachsene mit seelischen Behinderungen zu erarbeiten
* Einleitung entsprechender Hilfen
* Planung und Steuerung der Eingliederungsprozesse und aktive Beteiligung am Hilfeplanverfahren
* Beratung bei Fragen zur Erziehung
* Sicherstellen des Kindeswohls gemäß dem Schutzauftrag durch das SGB VIII und im Bedarfsfall entsprechende Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren