Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Ausbildung
> abgeschlossenes Studium, z.B. als Ingenieur (Uni, TH, FH) oder Techniker oder Meister
> sicherheitstechnische Fachkunde gem. § 4 DGUV Vorschrift 2
Berufserfahrung-Kenntnisse
> Berufserfahrung wünschenswert aber keine Bedingung, da auch Berufsanfänger willkommen sind
> technisches Verständnis
> Betriebswirtschaftliches Wissen
> gute Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Aufgabenbereich
> generell gute PC-Kenntnisse (MS-Office)
Persönlichkeitsmerkmale
> gewohnt, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten
> Organisationsgeschick
> kommunikative Fähigkeiten
> Durchsetzungsvermögen
> soziale Kompetenz
> teamorientierte Arbeits- und Verhaltensweise
Fahrerlaubnis
> Fahrerlaubnis Klasse B, da Einsatz im Kundenunternehmen in Sachsen
>> Arbeitsschutz, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Unfallverhütung, Schutzausrüstung, Berufsgenossenschaft, Job, Arbeit, Stelle _ Als Fachkraft wirken Sie bei der Gestaltung von Arbeitsstätten, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung mit.
- Sie führen sicherheitstechnische Prüfungen von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren sowie Sicherheitstechnischer Anlagen (Feuerlöscher, Absauganlagen, Sprinklersysteme) durch.
- Sie übertragen die Rechtsvorschriften (Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Gerätesicherheits-, Chemikaliengesetz) auf betriebliche Gegebenheiten und prüfen deren Einhaltung.
- Sie führen Arbeitsstätten-/ Baustellen-/ Betriebsbegehungen durch, überprüfen Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren und persönliche Schutzausrüstungen.
- Sie führen Unfall- und Schadensfalluntersuchungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit bzw. Unfallursachenforschung durch und erstellen Statistiken.
- Sie erfassen Arbeitsunfälle, werten diese aus und unterbreiten Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Sie organisieren Informationsseminare, erstellen Aushänge, führen Schulungen von Sicherheitsbeauftragten durch und begleiten interne Audits im Bereich Arbeitsschutzmanagement.
- Sie arbeiten mit Vertretern der Gewerbeaufsicht, der Brandaufsicht und der Berufsgenossenschaft zusammen.