Eine Stärke Bremens mit seinen rund 570.000 in der Stadt lebenden Menschen ist seine Vielfalt: Es gibt urbane sowie ländliche Stadtteile, die Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, etliche Parks und Kultureinrichtungen – all das und vieles mehr ist dank der kurzen Wege gut und schnell zu erreichen.
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Rund 450 Beschäftigte setzen ihr berufliches Können dafür ein, Projekte zu entwickeln und zu steuern, Genehmigungen zu erarbeiten und einen guten, umfassenden Service für die Bürgerinnen und Bürger zu bieten.
In der Abteilung „Stadtplanung, Bauordnung“ ist im Referat „Bauordnung Gesamtstadt“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Mitarbeiter/in (w/m/d) für Verwaltungszwangs- und
Ordnungswidrigkeitsverfahren in der Bauordnung
Entgeltgruppe 9 b/Besoldungsgruppe A 10
Kennziffer 2025/653-5
zu besetzen.
Im Referat „Bauordnung Gesamtstadt“ werden für interne und externe Kunden Dienstleistungen auf den Gebieten der Bautechnik, des Sonderbaus, der Kleingärten und der technischen Verwaltung erbracht. Der Abschnitt „Technische Verwaltung“ ist zuständig für Technische Verwaltung der Bauordnung Gesamtstadt. Dort bearbeiten Sie in einem Team von derzeit 12 Personen die verwaltungsrechtlichen Aufgaben der Bauordnung und Stadtplanung der Stadtgemeinde Bremen. Ihre Aufgabe dabei ist schwerpunktmäßig die Bearbeitung von Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
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