Presse
Die Stiftung
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Mitarbeiter/in Pädagogik (m/w/d)
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht zum 01.03.2026 eine/n Mitarbeiter/in Pädagogik (m/w/d) in Teilzeit von 75 %. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt damit 30 Stunden. Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2026 befristet. Die Vergütung erfolgt – bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen – nach Entgeltgruppe 11 TV-L. Die Stelle bildet somit die Schnittstelle zwischen Schulen, Gedenkstätten und Gedenkstättenlehrkräften im Land Brandenburg. Die Beratung von Lehrkräften zur Vorbereitung, Nachbereitung und Durchführung von Gedenkstättenbesuchen sowie zur Realisierung von pädagogischen Projekten
Die Entwicklung, Planung und Durchführung pädagogischer Konzepte zur Vor- und Nachbereitung von Gedenkstättenbesuchen
Der Besuch von Schulen in Brandenburg zur Unterstützung und Vorbereitung von Gedenkstättenbesuchen und Erinnerungsprojekten vor Ort
Die Durchführung pädagogischer Projekte in den Gedenkstätten der Stiftung
regelmäßiger Stufenanstieg und steigendes Gehalt nach Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie zusätzliche Jahressonderzahlung
Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche), mit zusätzlichen freien Tagen am 24. flexible Arbeitszeitregelungen und -modelle sowie die Möglichkeit, Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen
betriebliche Altersversorgung
abgeschlossenes Hochschulstudium in Pädagogik, Geschichte, oder anderen relevanten geistes- oder sozialwissenschaftlichen Disziplinen
sichere Beherrschung der deutschen Sprache; Organisationsgeschick, Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen in Brandenburg und Berlin
Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeit am Wochenende
Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Personalreferat, Stichwort: MA Pädagogik (Kennziffer 02-2026)
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter(at)stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.
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Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, eine/n Referent/in im Personalreferat der Geschäftsstelle als Krankheitsvertretung. Es kümmert sich insbesondere um die Planung, Organisation und Verwaltung aller personalbezogenen Angelegenheiten und ist verantwortlich für die gesamte Bandbreite des Personalmanagements an sieben Gedenkstätten der Stiftung. Die Stelle wird (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) nach Entgeltgruppe E10 TV-L vergütet und ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet. Die Stelle ist für eine Teilzeitbeschäftigung bis 75% – aktuell 30 Wochenstunden – geeignet. Unterstützung der Verwaltungsleitung bei der Personalplanung und Personalentwicklung
Planung und Durchführung von Personalbeschaffung aus Arbeitsfördermaßnahmen
regelmäßiger Stufenanstieg und steigendes Gehalt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie eine zusätzliche Jahressonderzahlung
flexible Arbeitszeitregelungen und -modelle sowie die Möglichkeit, Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen
sicherer Arbeitsplatz und betriebliche Altersvorsorge
einschlägigen Fachhochschul- oder Bachelorabschluss (Personalmanagement, Betriebswirtschaft, Ressourcenmanagement, Human Resources, Bachelor Public Management) oder vergleichbarer Berufsabschluss
umfassende Fachkenntnisse in der Gehaltsabrechnung und im Tarifrecht sind erforderlich. sichere Beherrschung der gängigen MS-Office Anwendungen (Word, Excel, Outlook, Teams) und anderen digitalen Tools
gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, verbunden mit Sicherheit in der deutschen Sprache (mind. Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat ein aufgeschlossenes und höchst engagiertes Team, das sich den wichtigen Aufgaben von Geschichtsaufarbeitung und der Pflege der Erinnerungskultur mit großer persönlicher Motivation widmet. Gleichzeitig bieten wir die üblichen Sozialleistungen des Öffentlichen Dienstes und verbessern durch interne Regelungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter(at)stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.
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