Inserat online seit: 16 Juni
Aufgaben der Stelle
Zukunftsorientierte Zusatzleistungen: Wir unterstützen Ihre finanzielle Absicherung durch Angebote zur betrieblichen Altersvorsorge sowie die Möglichkeit, ein Dienstrad zu nutzen. Starker Teamgeist und flache Hierarchien: Ein partnerschaftliches Miteinander auf Augenhöhe ist für uns essenziell. Offener Austausch über Kulturgrenzen hinweg: Wir setzen auf die Vielfalt unserer Mitarbeiter. Ein wertschätzendes Miteinander: Unser gemeinsamer Umgang ist von gegenseitiger Anerkennung geprägt – über alle Unternehmensebenen hinweg. Sie führen Instandhaltungsarbeiten an Anlagen und Systemen entsprechend den Vorgaben und Anweisungen der verantwortlichen Führungskräfte durch. Sie übernehmen Wartungs- und Dekontaminationsarbeiten an Komponenten und technischen Systemen der Anlagen und tragen damit zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs bei. Sie führen selbstständig Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an mechanischen und verfahrenstechnischen Prozesssystemen der Verbrennungsanlage, der LAW-Eindampfanlage sowie der Fasstrocknungsanlage durch. Sie identifizieren technische Abweichungen und unterstützen bei der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der betreuten Anlagen. Sie erbringen Ihre Tätigkeiten überwiegend innerhalb des Kontrollbereichs unter Einhaltung aller geltenden Sicherheits- und Strahlenschutzvorschriften. Sie haben eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Industriemechaniker (m/w/d), Anlagenmechaniker (m/w/d), Konstruktionsmechaniker (m/w/d), Mechatroniker (m/w/d), Elektroniker für Betriebstechnik (m/w/d) oder eine vergleichbare Ausbildung im Metall- oder Elektrohandwerk abgeschlossen. Sie verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Reparatur, Inspektion und Instandhaltung komplexer technischer Anlagen. Sie besitzen die Eignung zum Tragen von Atemschutzgeräten gemäß G26.2 und können einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Sie verfügen über die Eignung zur Durchführung von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten gemäß G25 oder bringen die Bereitschaft mit, diese Qualifikation vor Leistungsbeginn nachzuweisen. Sie erfüllen die Voraussetzungen als beruflich strahlenexponierte Person der Kategorie A und verfügen idealerweise über einen gültigen Strahlenpass. Sie besitzen die Qualifikation zum Führen von Kränen gemäß DGUV Grundsatz 309-003. Sie verfügen über die Qualifikation zum Fahren und Führen von Flurförderzeugen sowie zum Bedienen von Hebezeugen gemäß DGUV Grundsatz 308-001. Sie können eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 12b Atomgesetz nachweisen oder erfüllen die Voraussetzungen für deren rechtzeitigen Erwerb vor Leistungsbeginn. Sie beherrschen die deutsche Sprache sehr sicher in Wort und Schrift.