In besonderen Wohnformen für erwachsene Menschen mit kognitiven Handicaps gelten gemäß § 5 NuWGPerVO (01.01.2019) folgende Berufe als Fachkraft:
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Beschäftigungstherapeutinnen und Beschäftigungstherapeuten
APCT1_DE