Ihre Aufgaben
* Betreuung und Aufsicht unserer Wohnheimbewohnerinnen und -bewohner (Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung und beruflicher Weiterbildung)
* Sicherstellung der Wohnheimordnung und der Funktionstüchtigkeit, Ordnung und Hygiene aller zum Wohnheim gehörenden Bereiche
* Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur interessenorientierten Freizeitgestaltung
* Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Bewohnerinnen und Bewohner im lebenspraktischen und sozialen Bereich, wie Kochen, Hygiene, Umgang mit Alkohol, Konfliktbewältigungskompetenzen
Gerne können Sie sich die Arbeit in unserem Team vorab anschauen und unsere Kollegen und Bewohner kennenlernen.
1. Ihr Profil
* Ideal wäre es, wenn Sie einen pädagogischen Berufsabschluss besitzen
* Erfahrungen in der Betreuung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, gerne auch aus dem kreativen und musischen Bereich, aus Sport und Freizeit sind für uns aber auch schon interessant
* Sie lieben es zu kommunizieren und dabei junge Menschen zu motivieren.
* Sie sind entschlussfreudig und können Ihre Entscheidungen gut verantworten.
* Sie arbeiten zusammen im Team in der Spätschicht bis 22:30 Uhr, donnerstags nur bis 19.30 Uhr. Am Freitag übernehmen Sie bei Bedarf vormittags die Abreise und Ihr Wochenende beginnt schon um 09:30 Uhr.
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2. Das bieten wir Ihnen
* eine angenehme Arbeitsumgebung in einem sauberen und fast neuen Wohnheim
* anfallende Plus-Stunden können regelmäßig, jedoch spätestens in den folgenden Ferien durch zusätzliche freie Tage abgebaut werden
* verschiedene Gehaltszulagen
* gute Erreichbarkeit der Dienststelle mit dem ÖPNV
* kostenfreie Parkplätze auf dem Dienststellengelände
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* 30 Tage Urlaub
* Sie können sich mit Ihren Stärken bei uns im Team beruflich verwirklichen
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bitte fügen Sie Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben, Lebenlauf, Zeugnissen und entsprechenden Nachweisen auch ein aktuelles Arbeitszeugnis (nicht älter als 3 Jahre) bei.
Von der erfolgreichen Bewerberin/von dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.