! Wir suchen im Auftrag unseres Kunden ! Deine Leidenschaft für Schwimmen und Technik trifft auf Führungsverantwortung? Perfekt! Die Samtgemeinde Sittensen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Badbetriebsleiter (w/m/d) für das wunderschön gelegene Waldbad Königshof in Sittensen. Deine Aufgaben: Gesamtleitung des Badebetriebs im Waldbad Königshof Organisation und Gewährleistung eines sicheren und reibungslosen Badebetriebs Überwachung und Optimierung technischer Abläufe sowie die Pflege der bädertechnischen Anlagen Sicherstellung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsstandards Betreuung und Beratung unserer Badegäste – von Familien bis hin zu sportbegeisterten Schwimmern Planung und Koordination der Dienstpläne für das Bäderteam Das erwartet Dich: Das Waldbad Königshof ist ein beliebter Ort für alle, die Sport treiben, entspannen oder das Schwimmen erlernen wollen. Mit täglichen Öffnungszeiten und Angeboten wie Schul- und Vereinsschwimmen, bieten wir der Gemeinde eine vielfältige Freizeit- und Gesundheitsplattform. Unser Freibad glänzt mit einer Sprunganlage, einer weitläufigen Liegewiese und einer einladenden Atmosphäre. Das bedeutet, dass du mit deiner Expertise und deinem Engagement das Waldbad in die Zukunft führst Dein Profil: Abgeschlossene Ausbildung als Fachangestellte/r für Bäderbetriebe Leidenschaft für den Wassersport und Freude am Umgang mit Menschen Technisches Verständnis und Organisationsgeschick Motivation, in einem dynamischen Team zu arbeiten Flexibilität und Bereitschaft für Schichtdienste, auch an Wochenenden und Feiertagen Positives, einfühlsames Auftreten und Führungskompetenz Das bieten wir: einen abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz in einer familiären Atmosphäre die Möglichkeit, aktiv die Freizeitgestaltung und das Schwimmbadangebot der Region mitzugestalten Attraktive Arbeitsbedingungen in einem modernen Umfeld gute Arbeitsatmosphäre in einem motivierten und hilfsbereitem Team ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eine Vergütung nach EG8 des TVöD