Küchenhilfe (m/w/d)für die Mittagsverpflegung der Grund- und Mittelschule zum 15.09.2025, unbefristet, in Teilzeit / geringfügige Beschäftigung Die Stadt Burgau in Bayerisch-Schwaben mit rund 11.000 Einwohnern, zwischen den Flüssen Mindel und Kammel, an der A8 und der Bahnstrecke Stuttgart-München gelegen, ist ein starker Wirtschaftsstandort mit einem breiten Spektrum an Freizeitmöglichkeiten und Kulturveranstaltungen.Die Stadt ist Sachaufwandsträger für die Grund- und Mittelschule Burgau und u.a. für die Organisation der Mittagsverpflegung im Rahmen der Ganztagsbetreuung verantwortlich. Ihre Aufgaben selbständige Organisation und Durchführung aller hauswirtschaftlichen Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Essensausgabe die Durchführung von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Speiseraum die Reinigung, Pflege und Inventur des Inventars (insb. Geschirr, Küchenutensilien) Ihr Profil Bereitschaft zur Teilnahme an einer Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz oder den Nachweis eines gültigen Hygienezeugnisses Motivation bei der Arbeit mit Grund- und Mittelschülern Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität Wir bieten Ihnen Selbstständige, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit Vergütung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zzgl. einer etwaigen Leistungsprämie Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und Mitarbeiter-Benefits Bewerbung Wir freuen uns sehr über Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe der Referenznummer YF-23885. Diese senden Sie bitte bis spätestens 30.07.2025 vorzugsweise via E-Mail an rathaus@burgau.de (ausschließlich als PDF-Datei), gerne aber auch per Post an die unten aufgeführte Adresse. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter den Telefonnummern 08222 / 4006-31 oder der 08222 / 4006- 20 zur Verfügung. Adresse: Stadt BurgauGerichtsweg 889331 Burgau Familienfreundlichkeit: Die Stadt Burgau lebt Familienfreundlichkeitund ist Mitglied im Familienpakt Bayern: Datenschutz: Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahrengemäß Artikel 13 Absatz 1 DSGVO entnehmen Sie bitte unserer Webseite