Rechtspflegerin/Rechtspfleger
Beschreibung:
Als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger arbeiten Sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihr Aufgabenbereich umfasst das Erfassen, Ordnen und rechtliche Bewerten von Sachverhalten. Zu Ihren Schwerpunkten gehören Familien- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen, Grundbuchangelegenheiten, Insolvenzverfahren, Handels- und Vereinsregister sowie Rechtsantragsstellen und Nachlassangelegenheiten.
Voraussetzungen:
* Abitur oder Fachhochschulreife
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (z.B. EU-Bürger)
* Weitere gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
Benachteiligungsfreiheit:
Die Ausbildung zum Rechtspfleger ist benachteiligungsfrei. Das bedeutet, dass keine Unterschiede aufgrund des Geschlechts, der Abstammung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Behinderung, der sexuellen Orientierung oder der Weltanschauung gemacht werden dürfen.
Ziele:
* Das Studium soll Ihnen helfen, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern und sich für Ihre Zukunft vorzubereiten
* Wir möchten, dass Sie während Ihres Studiums Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen
Fazit:
Ihr Weg als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger beginnt bereits mit dem ersten Studienjahr. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und bieten Ihnen alle erforderlichen Ressourcen an, um erfolgreich zu sein. Mit Ihrer neuen Stelle können Sie aktiv an der Justiz beteiligt sein und wichtige Entscheidungen treffen, die den Menschen in unserem Land nützen.