Wir suchen:
Mitarbeiterin / Mitarbeiter für die Abteilung "Ausländerangelegenheiten" (w/m/d)
Einstellungstermin : zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart : Vollzeit
Befristung : unbefristet
Organisationseinheit : Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Abteilung "Ausländerangelegenheiten"
Aufgabenschwerpunkte :
* Stellungnahmen der Ausländerbehörden in Einbürgerungsfällen
* Prüfung und Ausstellung von Verpflichtungserklärungen
* Außendiensttätigkeiten wie Kontrollen, Festnahmen, Abschiebungen und
* Ausreiseüberwachungen auch außerhalb der Dienstzeit
Bewerbungsprofil:
* abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungswirtin / Verwaltungswirt (w/m/d) in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt oder
* abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) oder
* abgeschlossener Verwaltungslehrgang I
* sicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschriften
* hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
* sicherer Umgang mit den Office-Programmen
* Führerschein der Klasse B
* Bereitschaft, Aufgaben in Rufbereitschaft auch außerhalb der Dienstzeiten
Was wir bieten
Für Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 8 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis zu Entgeltgruppe 8 TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-
Kontakt
Maren Knobloch
Amt für Personal und Organisation
Tel.:
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum