Jobbeschreibung
Du bist die erste Ansprechperson für Fragen und Anliegen der Menschen, die du betreust. Deine Aufgabe ist es, den Alltag im Wohn- und Essbereich zu gestalten und zu planen.
* Aufgaben:
* Betreuungskraft gemäß § 43b Abs. 3 SGB XI erforderlich
Um diese Rolle auszufüllen, benötigen wir eine Person mit entsprechenden Fähigkeiten und Qualifikationen.