Gerichtsvollzieher/in (m/w/d) - Jobbeschreibung
Das Oberlandesgericht Oldenburg sucht nach geeigneten Nachwuchskräften für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Justiz als Gerichtsvollzieher.
Der Beruf des Gerichtsvollziehers erfordert vielseitige Fachkenntnisse, hohe Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft, Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst, ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen und häufig auch Einfühlungsvermögen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Fachliche Anforderungen
* Vielseitige Fachkenntnisse:
* Hohe Leistungsbereitschaft:
* Zuverlässigkeit:
* Gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft:
* Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst:
* Ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen:
* Häufig auch Einfühlungsvermögen:
Die Aufgaben des Gerichtsvollziehers umfassen unter anderem die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner, die Vermögensauskunft, die Pfändungsbeschlüsse, die Taxierung von Pfändungsgegenständen und die Erwirkung deren Herausgabe. Darüber hinaus sind Gerichtsvollzieher für die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen, Wechselprotesten und Willenserklärungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht verantwortlich.
Arbeitsbedingungen
Der Gerichtsvollzieher regelt seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig und unterhält ein eigenes Geschäftszimmer in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk. Einige Gerichtsvollzieher haben sich auch in Gemeinschaftsbüros zusammengeschlossen.