Im Jobcenter Remscheid, einer gemeinsamen Einrichtung der Stadt Remscheid und der Agentur für Arbeit, ist in der Rechtsbehelfsstelle ab dem 01.07.2026 eine Stelle als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Rechtsbehelfe, Gerichtsvertretung (w/m/d) in Vollzeit zu besetzen. Die Stelle ist nach BesGr A 11/ EG 10 TVöD ausgewiesen. Folgende Aufgaben erwarten Sie: Bearbeiten und Entscheidungen treffen in Widerspruchsverfahren Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erst- und zweitinstanzlicher Verfahren Kostenentscheidungen in Rechtsbehelfsverfahren Stellungnahmen zu Rechtsproblemen genereller Art oder im Einzelfall Vorausgesetzt werden: ein erfolgreicher Abschluss der Laufbahnprüfung für das erste Einstiegsamt der Lauf-bahngruppe 2 allgemeiner Verwaltungsdienst, der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, der Finanzverwaltung oder des Justizdienstes bzw. ein erfolgreicher Abschluss des 2. Verwaltungslehrgangs, ersatzweise ein abgeschlossener Bachelorstudiengang der Fachgruppe Rechtswissenschaften oder das 1. Juristische Staatsexamen fundierte Kenntnisse des SGB II und angrenzender Vorschriften hohe soziale Kompetenz, Flexibilität und Verhandlungsgeschick besondere Belastbarkeit und ausgeprägte Leistungsbereitschaft Fähigkeit zum strukturierten Arbeiten Verantwortungsbereitschaft, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen Team- und Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit und gute PC-Kenntnisse Wir bieten: eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit gute Teamarbeit, offenes Betriebsklima sehr hohes Maß an selbstständiger Tätigkeit und Verantwortung Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Alexandra Kriems unter der Telefonnummer 9518-498. Anfragen sind auch per E-Mail möglich: Alexandra.Kriems@jobcenter-ge.de Interessierte Bewerbende werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum 01.07.2026 ausschließlich online über das Bewerbungsportal der Stadt Remscheid einzureichen sowie ihre besondere Motivation für die ausgeschriebene Stelle darzulegen, zu begründen und ihr Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte für alle am Verfahren Beteiligte zu erteilen. Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch in Teilzeit zu besetzen. Über den Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit entscheidet die Geschäftsführung des Jobcenters Remscheid nach den dienstlichen Erfordernissen. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie des § 164 SGB IX. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!