Die Abteilung Arbeits- und Umweltschutz berät die Mitglieder der Universität Ulm in allen Aspekten des Arbeits-, Gesundheits- und Strahlenschutzes, der biologischen Sicherheit, der Gentechnik, des organisatorischen Brandschutzes und des Umweltschutzes. Die Mitarbeiter/innen der Abteilung nehmen die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Beauftragten für Biologische Sicherheit, der Strahlenschutzbevollmächtigten, der Brandschutzbeauftragten und des Abfallbeauftragten wahr und sind als solche bestellt.
Ihr Profil:
1. erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Physik oder Strahlenschutz
2. zweijährige praktische Tätigkeit im jeweiligen Beruf
3. sicherheitstechnische Fachkunde nach §7 ASiG
4. Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit und zum/zur Brandschutzbeauftragte/n bzw. Bereitschaft zum Erwerb dieser Qualifikationen
5. selbstständige, strukturierte und serviceorientierte Arbeitsweise
6. Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft sowie ein hohes Maß an Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz
7. sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache (Niveau C2)
8. gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau B2)
9. verbindliche und kollegiale Kommunikationsfähigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Universität
Ihre Aufgaben:
10. Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz
11. Aufgaben eines/r Brandschutzbeauftragten
Wir bieten:
12. Flexible Arbeitszeiten
13. Home Office und Mobiles Arbeiten
14. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
15. Betriebliches Gesundheitsmanagement
16. u. v. m.