Aufgaben eines Heilerziehungspflegehelfers (m/w/d):Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) arbeiten zusammen mit Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Tätigkeitsfeldern der Behindertenhilfe und unterstützt die Fachkräfte in allen Aufgabenbereichen. Ziel ist es, Menschen allen Alters zu einem selbstbestimmten Leben zu befähigen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Scrollen Sie nach unten, um die vollständigen Einzelheiten des Stellenangebots zu erfahren, einschließlich der erforderlichen Erfahrung und der damit verbundenen Pflichten und Aufgaben.
Einsatzgebiet:Die Behindertenhilfe bietet vielfältige Möglichkeiten:
Kindergarten
heilpädagogische Tagesstätte/Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Werkstatt für Menschen mit Behinderung
Wohnheim für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder psychischer Beeinträchtigung
offene Hilfen
familienentlastender Dienst
ambulant betreutes Wohnen
Tagesstätte für Senioren...um nur einige Beispiele zu nennen.
Was macht die Ausbildung bei der GGSD so besonders?
Verküpfung von Theorie und Praxis
Berücksichtigung der individuellen Lerngeschichte
regelmäßiger Praxistransfer des erworbenen Theoriewissens
kontinuierliche Begleitung durch eine Praxislehrkraft
Einbindung der beruflichen Vorerfahrung der Teilnehmer/innen im Unterricht
Die Ausbildung besteht aus theoretischem sowie fachpraktischem Unterricht und wird durch das Fach „Praxis der Heilerziehungspflege“ in Einrichtungen der Behindertenhilfe ergänzt.
In diesen Fächern werden Sie unterrichtet:
Deutsch
Sozialkunde
Englisch
Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie
Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre
Berufs- und Rechtskunde
Übungen zur Religionspädagogik
Praxis- und Methodenlehre mit Kommunikation
Lebensraumgestaltung (Bewegung, Ernährung, Gestaltung, Medienpädagogik, Musik, Spiel)
Pflege
Praktische Ausbildung:
Praxis der Heilerziehungspflege
Dauer:
12 Monate, beginnend jährlich im September,
Umfang: 720 Unterrichtsstunden/ 400 Praxisstunden
Art des Abschlusses:Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und verleiht die Berufsbezeichnung: „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer“. Mit Ihrem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Fachschulausbildung erhalten Sie einen Schulabschluss, der einem Mittleren Schulabschluss gleichwertig ist. (nach Art. 25. Abs. 3 Satz 2 BayEUG).
Teilnahmevoraussetzung:
Möglichkeit 1:
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")
Gesundheitliche Eignung
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
Eine abgeschlossene mind. 2 jährige einschlägige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit.
Möglichkeit 2:
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")
Gesundheitliche Eignung
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
eine mind. 1- jährige einschlägige Berufstätigkeit
Möglichkeit 3:
Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „NE")
Gesundheitliche Eignung
Erfolgreicher Hauptschulabschluss
Eine mind. 4 - jährige Führung eines Mehrpersonenhaushalt
Fördermöglichkeiten:Gerne beraten wir Sie auch zu Fördermöglichkeiten!
Weitere Informationen erhalten Sie
telefonisch unter: 0911 / 3 77 34 - 0 (Mo. - Do.: 09.00 - 16.00 Uhr, Fr.: 09.00 - 13.00 Uhr)
per Mail an: bildungsportal@ggsd.de
oder im Internet unter: www.ggsd.de/ausbildung