Die Gemeinde Unstrut-Hainich sucht mit Ausbildungsbeginn 01.08.2026 einen
Auszubildenden zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) .
Wir bieten, je nach Voraussetzung eine umfassende 2- oder 3-jährige Ausbildung in Vollzeit (derzeit 39 h/Woche) sowie eine attraktive und faire Vergütung nach TVöD.
Sie werden bei uns die Arbeitsabläufe einer Verwaltung kennenlernen. Während Ihrer Ausbildung durchlaufen Sie unsere Fachbereiche. In der Praxis lernen Sie, unter Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften, u. a. die Büro- und Verwaltungsorganisation, das Kommunalrecht, das Haushalts-, Kassen- und Beschaffungswesen, das Personalwesen, die Bau- und Liegenschaftsverwaltung, kennen.
Ihr Profil:
* gute schulische Leistungen in der Regelschule oder im Gymnasium
* Interesse an der Arbeit in der Verwaltung, an organisatorischen Abläufen und Aufgaben sowie verwaltungstechnischen Prozessen
* offen und kommunikativ sowohl im Team als auch im Kontakt mit Bürgern
* zuverlässige, sorgfältige und genaue Arbeitsweise
* gute Umgangsformen und ein gewisses Rechtsverständnis
Ihre Bewerbung:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugniskopien und Beurteilungen) bis zum 15.03.2026 :
per Email im PDF-Format an: bewerbung@Gemeinde-UH.de
oder in Papierform an: Gemeindeverwaltung Unstrut-Hainich, Personalamt, Marktstraße 48 in 99991 Unstrut-Hainich
Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes wird garantiert. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) i. V. m. § 27 ThürDSG zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten, zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern nach Ablauf von sechs Monaten ordnungsgemäß vernichtet. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht ersetzt.