Rechtspfleger / Rechtspflegerin - Ausbildung und Einstellungsvoraussetzungen
Die Rechtspflegerausbildung ist eine praxisbezogene Fachausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage. Dazu gehören ein Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und eine Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich in drei Abschnitte. Im Studium I werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden vermittelt, während die Studienpraxis praktische Fähigkeiten vermittelt.
Die Studiengänge I und II finden an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen statt. Die Studieninhalte richten sich nach den vom Rechtspflegergesetz festgelegten Aufgabengebieten.
Weitere Anforderungen: Gesetzliche Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis, allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und Alter < 40 Jahren (bei Schwerbehinderten 43).