Berufliche Fortbildung für Betreuungskräfte
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Wir suchen erfahrene Betreuungskräfte, die sich weiterentwickeln möchten und aktuelles Wissen im Bereich der Betreuungs- und Aktivierungsaufgaben erwerben möchten.
Inhalte
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* Tagesgestaltung für demenziell erkrankte Menschen
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* Zehn-Minuten-Aktivierung
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* Biografie und Erinnerungsarbeit
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* Einzel- und Gruppenaktivierung
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* Körpersprache richtig deuten und einsetzen
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* Würdigende Kommunikation
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* Sinnesanregungen und Gedächtnistraining
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* Förderung von Mobilität durch Musik, Bewegung und Tanz
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* Kreatives Gestalten
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* Essen, Trinken und Schlucken im Alter - patientenorientiert und sicher handeln
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* Entlastungsangebote für Angehörige
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* Die Wirkung der Natur und der Einsatz von Naturmaterialien
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* Vorlesen und Erzählen von Märchen als Maßnahme zur Aktivierung
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* Der wirkungsvolle Einsatz von Therapiepuppen
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* Farben und ihren Einfluss auf Demenz
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* Validation im Kontext von Pflege und Betreuung von demenziell erkrankten Menschen
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* Abschied nehmen: Sterbe- und Trauerbegleitung
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* Umgang mit der eigenen Endlichkeit
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* Symbole, Rituale und Spiritualität
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* Bedürfnisse Sterbender
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* Begleitung der Angehörigen
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* Persönliche Belastbarkeit
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* Praxisbezogene Hinweise und Anregungen
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Zugangsvoraussetzungen
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Um an dieser Fortbildung teilzunehmen, müssen Sie bereits in einer Einrichtung der Altenhilfe als Betreuungskraft tätig sein und eine Qualifizierung im Sinne der Richtlinien nach § 53b SGB XI nachweisen können.
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Lernformat
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Die jährliche Fortbildung findet in Präsenz statt. Darüber hinaus kann auch ein präsenzerfahrener Unterricht online oder hybrid stattfinden.
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Dauer
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Die Fortbildung dauert zwei Tage und umfasst insgesamt 16 Stunden.
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Zertifikat
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Nach Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung und können Ihre Weiterbildung bei der Registrierung beruflich Pflegender in Trägerschaft des Deutschen Pflegerates anmelden.
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Weitere Informationen
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Für weitere Fragen und Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
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Anerkennung
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Die 2-tägige Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b (in Verbindung mit §43b) SGB XI ist mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt.