Gerichtsvollzieher: Ein Beruf mit Ansehen
Als Gerichtsvollzieher tragen Sie dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können.
Ein wichtiger Aspekt Ihres Berufs ist die Fähigkeit, zwischen Schuldnern und Gläubigern zu vermitteln und eine gütliche Einigung herbeizuführen. Wenn eine gütliche Einigung scheitert, sind Sie auch mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betraut. Dazu gehören beispielsweise:
* Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
* die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
* die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
* die Räumung einer Wohnung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt Ihres Berufs ist die Durchführung von Zustellungen. Wenn die Beteiligten in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren für die Zustellung von wichtigen Dokumenten selbst verantwortlich sind, können sie eine Gerichtsvollzieherin oder einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, um sicher zu sein und im Streitfall nachweisen zu können, dass der Empfänger die Dokumente wirklich erhalten hat.
Der Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Ihnen eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden in der Besoldungsgruppe A 10 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Sie in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden Ihre Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und Sie gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Das Studium zum Gerichtsvollzieher beginnt am 1. September an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen und ist in drei Phasen gegliedert:
1. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase I)
2. Jahr:
Praktische Ausbildung vor Ort bei Gerichten und Gerichtsvollziehern (Studienphase II)
3. Jahr:
Studium an der Hochschule (Studienphase III)
Die fest in das zweite Studienjahr integrierte Praxisphase eröffnet den Studierenden bereits frühe Einblicke und praktische Erfahrungen in ihrem späteren Beruf.
Das Bestehen der einzelnen Themenmodule sowie der Bachelorarbeit ist Voraussetzung für den Abschluss als