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Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) bei bezirksregierung arnsberg -dez. 11.5- ausgewählt

Bochum
Bezirksregierung Arnsberg
Inserat online seit: 13 Juni
Aufgaben der Stelle

Die Bezirksregierung Arnsberg besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Schulverwaltungsassistenz (m/w/d) (Entgeltgruppe 8 TV-L)

an der Realschule Annette-von-Droste-Hülshoff in Bochum


Aufgaben

Eine Schulverwaltungsassistenz entlastet die Schulen von Verwaltungsaufgaben und professionalisiert Verwaltungsabläufe. Sie wird für Aufgaben eingesetzt, die den inneren Schulbereich betreffen und dem Land Nordrhein-Westfalen obliegen. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören unter anderem:

  • SchILD - Datenpflege
  • Lernmittelbeschaffung
  • Budgetplanung
  • Zuarbeit WebUntis
  • Mitarbeit bei Statistiken und Zeugnissen
  • Zuarbeit bei der Verwaltung der IPads und digitalen Tafeln

Profil

Die Bewerbenden müssen über eine der folgenden Voraussetzungen verfügen:

  • Verwaltungsfachangestellte
  • Justizfachangestellte
  • Angestelltenlehrgang I
  • Kaufleute Büromanagement/Bürokommunikation
  • oder vergleichbare Ausbildungen

Darüber hinaus sollten die Bewerbenden über ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Organisationsfähigkeit, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Flexibilität verfügen. Ebenso sollte die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten gegeben sein.


Wir bieten

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen ist im Hinblick auf § 164 SGB IX erwünscht. Dies gilt auch für Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Bewerbung von Personen mit Einwanderungsgeschichte, die die Voraussetzungen erfüllen, wird begrüßt.

Hinweis:

Vor Einstellung ist ein ausreichender Impfschutz gegen Masern (§ 20 Abs. 8 S. 2 i. V. m. Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) oder eine Masernimmunität bzw. Impfkontraindikation (§ 20 Abs. 9 S. 1 Nr. 2 IfSG) nachzuweisen.

Beschäftigungsverhältnis:

Die Beschäftigung erfolgt im Umfang von 39,83 Wochenstunden im Rahmen eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses auf der Grundlage des Tarifvertrages der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 8 der Entgeltordnung zum TV-L. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Verfügbarkeit der Stelle.


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