Abgeschlossenes einschlägiges technisches Fachhochschul-/Hochschulstudium mit dem Abschluss Ingenieur oder einem Bachelor-/Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaft oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung. Zusatzqualifikation zum Sicherheitsingenieur gemäß § 7 Arbeitssicherheitsgesetz oder ein abgeschlossenes Studium Sicherheitstechnik. Führerschein Klasse B. Reisebereitschaft im Betreuungsbereich. Bereitschaft zur Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten oder zum Schießstandsachverständigen. Bereitschaft zur ständigen Aus- und Fortbildung sowie Spezialisierung in weiteren arbeitsschutzrelevanten Fachgebieten. Einverständnis zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung (Ü 2). Klare und adressatengerechte Kommunikationsfähigkeit. Wahrnehmung der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz für Behörden und Dienststellen in dem zugewiesenen Betreuungsbereich. Beratung und Unterstützung der Leitung von Behörden und Dienststellen sowie verantwortlichen Personen in Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung. Sicherheitstechnische Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Ergonomie, Arbeitsabläufen und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und -stoffen zur Umsetzung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Wahrnehmung der Aufgaben als Gefahrgutbeauftragter gemäß § 8 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) im Betreuungsbereich des Sicherheitstechnischen Dienstes nach erfolgter Ausbildung. Wahrnehmung der Aufgaben als Schießstandsachverständiger gem. § 12 (4) AWaffV für Schießstätten der Thüringer Polizei nach erfolgter Ausbildung. 30 Urlaubstage Betriebliche Altersvorsorge Familienfreundlichkeit Flexible Arbeitszeiten Gesundheitsangebote Gesundheitsmanagement Jahressonderzahlung Keine Home-Office Angabe Monetäre Leistungen Sonderzahlungen Tarifvergütung Urlaub >= 30 Tage Vermögenswirksame Leistungen Weiterbildungen Weiterentwicklung Work-Life-Balance