Ihre Aufgaben
:
* Strategische Entwicklung von Konzepten für Forschung und Entwicklung der Abteilung in der zerstörungsfreien Prüfung mit einem Schwerpunkt auf multimodalen Methoden in den Themenfeldern der BAM und besonders der Digitalisierung der ZfP
* Führung der Abteilung "Zerstörungsfreie Prüfung" mit ca. 130 Mitarbeiter*innen in den Fachbereichen „Sensorik, Mess- und Prüftechnische Verfahren“, „Zerstörungsfreie Prüfmethoden für das Bauwesen“, „Thermografische Verfahren“, „Akustische und elektromagnetische Verfahren“, „Röntgenbildgebung“ und „Faseroptische Sensorik“
* Mitwirkung im Direktorium der BAM zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der BAM und der aktiven Mitgestaltung von Veränderungsprozessen
* Aktive Beteiligung in der Koordination des Themenfeldes Infrastruktur der BAM
* Sicherstellung der interdisziplinären und übergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der BAM sowie mit Universitäten und Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und bei gesetzlichen Aufgaben mit zuständigen Ministerien bzw. Verwaltungseinrichtungen
* Mitwirkung in nationalen und internationalen Netzwerken zur Positionierung der BAM als Ressortforschungseinrichtung
Die Mitwirkung im Direktorium der BAM umfasst die Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der BAM und die aktive Mitgestaltung von Veränderungsprozessen.
Durch Ihre Mitwirkung in nationalen und internationalen Netzwerken tragen Sie zur Positionierung der BAM als Ressortforschungseinrichtung bei. Dienstreisen im In- und Ausland sind für Sie eine Selbstverständlichkeit.
Ihre Qualifikationen:
* Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master/Diplom) der Fachrichtung Physik, Elektrotechnik, Material- und Werkstoffwissenschaften und Ingenieurwissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung und Promotion mit sehr gutem Ergebnis sowie Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen, die aus der beruflichen Tätigkeit resultieren, in einem für die BAM relevanten Forschungsfeld
* Wünschenswert sind internationale Erfahrungen und mehrjährige Berufserfahrung mit besonderer Relevanz für die zerstörungsfreien Prüfung in unterschiedlichen Applikationen und ihrer digitalen Transformation
* Erfahrungen in der strategischen Ausrichtung und Leitung größerer wissenschaftlicher Bereiche sowie in der Beantragung und Durchführung anspruchsvoller Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
* Sehr gute Kenntnisse im Wissenschaftsmanagement
* Erfahrungen mit der Kommunikation an der Schnittstelle von Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Verwaltung
* Grundwissen und Verständnis von Führungszusammenhängen in größeren Personengruppen (fachliche und disziplinarische Führung)
* Teamorientierter Arbeitsstil mit gutem Kommunikations-/Informationsverhalten und einem hohen Einfühlungsvermögen sowie Integrationsverhalten und Geschlechtergerechtigkeit
* Ein hohes Maß an Initiative/Einsatzbereitschaft, Entscheidungsbereitschaft/-fähigkeit, zielorientierter und strukturierter Arbeitsweise, konzeptionelle, strategische und innovative Denkfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen/Verhandlungsgeschick
* Verhandlungssichere deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Unsere Leistungen:
* Attraktive Führungsposition an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik
* Arbeit in nationalen und internationalen Netzwerken mit Universitäten, Forschungseinrichtungen und Industrieunternehmen
* Interdisziplinäre Forschung an der Schnittstelle zu Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit Forschungs- und Entwicklungsspielraum für eigene innovative Ideen
* Attraktives und modernes Arbeitsumfeld mit hervorragender Infrastruktur und Ausstattung auf wissenschaftlich neuestem Stand (Labore, etc.)
Bewerber*innen erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen grundsätzlich eine Besoldung nach BesGr. B 3 BBesO. Bei Bewerber*innen, die bei der Einstellung die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für Bundesbeamt*innen nicht erfüllen, wird ein entsprechendes außertarifliches Entgelt vereinbart. Die Erprobungszeit gem. § 34 BLV bzw. die Probezeit gem. § 31 TVöD sind hierbei zu beachten.
Bewerber*innen aus dem öffentlichen Dienst werden um eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte gebeten. Gleichzeitig verfügen Sie über die Bereitschaft zu einer späteren gegebenenfalls erforderlichen Überprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG).