Über unsbefristet bis zum 31.08.2026 in Vollzeit oder
TeilzeitÜber unsDie ausgeschriebene Stelle ist im Projekt
"Integrierte Rückkehrberatung und Reintegration" (IRR) vorgesehen.
Das Projekt ist finanziert aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds (AMIF) und co-finanziert aus Fördergeldern des
Landes Schleswig-Holstein.Mit dem Projekt soll ein Beitrag zur
Bekämpfung der irregulären Migration unter Förderung einer
wirksamen, sicheren und würdevollen Rückkehr und Rückübernahme
sowie ein Beitrag zu und Unterstützung der ersten Schritte zur
wirksamen Wiedereingliederung im Herkunftsland erreicht werden. In
enger Zusammenarbeit mit Netzwerk- und Kooperationspartnerinnen und
–partnern sollen eine standardisierte Rückkehrberatung im Landesamt
für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein aufgebaut und
zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen für eine erfolgreiche und
nachhaltige Reintegration im Herkunftsland entwickelt und angeboten
werden. Gleichzeitig soll sich die informatorische Unterstützung
der schutzsuchenden Menschen, die in allen sieben Unterkünften des
Landesamtes wohnen, deutlich verbessern und ihre Motivation zur
freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland erhöhen.Das Landesamt für
Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als
Landesoberbehörde integraler Bestandteil der
schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist u. a. für
die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten
Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und
Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus
ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen
sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine
Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für
Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die
Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige
Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften
untergebrachten Personen.Ihre AufgabenAufbau eines Informations-
und Wissensmanagements im Förderbereich der freiwilligen Rückkehr
und Reintegration für Rückkehrberatende und
DrittstaatsangehörigeEntwicklung von reintegrationsvorbereitenden
(Qualifizierungs-)Maßnahmen für DrittstaatsangehörigeNetzwerkaufbau
und enge Zusammenarbeit mit Netzwerk- und Kooperationspartnerinnen
und -partnern reintegrationsvorbereitender
(Qualifizierungs-)MaßnahmenOrganisation und Durchführung von
Fachveranstaltungen, auch gemeinsam mit Netzwerk- und
Kooperationspartnerinnen und -partnernFörderung eines Austauschs
zwischen den Rückkehrberatenden undBeratungsstellen in den
Herkunftsländern/ZielländernVernetzung mit regionalen, nationalen
und internationalen Akteuren der RückkehrhilfeDas bringen Sie
mitVoraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle
sind:abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) in den
Fachgebieten Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder einer
vergleichbaren Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung in
den Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle oderabgeschlossenes
Hochschulstudium (mindestens Bachelor) in den Fachgebieten
Sozialwissenschaften, Verwaltungsmanagement oder einer
vergleichbaren Qualifikation sowie fundierte Kenntnisse und
mehrjährige Berufserfahrung in den Themenfeldern Rückkehrberatung,
freiwillige Rückkehr und Reintegration oder Interkulturalität und
MigrationNachweis Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls
Deutsch nicht Muttersprache ist)die Fähigkeit, sich schnell und
eigenständig in komplexe Sachverhalte einzuarbeitenhohe
Sozialkompetenzausgeprägte kulturelle Sensibilitätgute
Kommunikations- und TeamfähigkeitKompetenz in der Nutzung digitaler
Medien und InfrastrukturenBereitschaft zur Teilnahme an internen
und externen Fortbildungen, Seminaren und Workshops zu den Themen
Rückkehrberatung, Länderkunde und zum Asyl- und
AufenthaltsrechtBereitschaft zu Dienstreisen, ggf. auch im
AuslandFührerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)ärztliche
Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität
gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation
für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist
(gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der
Bewerbung beifügen)Zudem wären wünschenswert:Kenntnisse und
Erfahrungen im Bereich der Rückkehr- und Reintegrationsprogramme in
Deutschland und in den ZielländernKenntnisse über die
Situation/Lebensbedingungen in den Zielländern, insbesondere über
vulnerable Personengruppenasyl-, aufenthalts- und sozialrechtliche
Kenntnissevergaberechtliche Kenntnissefür die Tätigkeitsausübung
sind Englischkenntnisse auf Sprachniveau B2 von VorteilWir bieten
IhnenBei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen
ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L
möglich.Darüber hinaus bieten wir:abwechslungsreichen,
herausfordernden und interessanten Arbeitsplatzflexible
Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, Mobiles Arbeiten) und ein
variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und
private Interessen miteinander in Einklang zu bringenein
kollegiales ArbeitsklimaUnterstützung bei der Einarbeitung durch
erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche
Fortbildungergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)30
Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Wochevielseitiges
betriebliches GesundheitsmanagementFirmenfitness mit EGYM
WellpassArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg
GmbH bei Abschluss eines AbosDie Landesregierung setzt sich für die
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie
Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei
der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten
schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit
einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei
gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.Wir möchten die
Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung
fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von
Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und
Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.Ausdrücklich
begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei
uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in
niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.Wir streben in
allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von
Frauenan. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation
bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
vorrangig berücksichtigt.Wir freuen uns auf SieDie Vereinbarkeit
von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung
liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden
an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders
angesprochen.Jetzt bewerbenIhre aussagekräftige Bewerbung mit den
üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise
der geforderten Qualifikation Ausbildung, Hochschulabschluss
(Urkunde und Zeugnis), Arbeitszeugnisse (nicht älter als 36
Monate). Sofern Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben
haben, weisen Sie bitte die Anerkennung inDeutschland nach. Bei in
der EU erworbenen Abschlüssen ggf. durch einen Auszug aus der
Anabin-Datenbank der KMK. Näheres dazu finden Sie unter
www.anabin.kmk.org. Bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung
mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte,
richten Sie bitte bis zum 17. September 2025 an das Landesamt für
Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer
Form in einem PDF-Dokument an bewerbung@lfa.landsh.de, Stichwort
"Reintegrationsmanager*in IRR", Dezernat 12 "Personal", Haart 148,
24539 Neumünster.Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um
Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht
zurückgesandt werden. Auf die Vorlage von
Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und Ihre
personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des
Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des
Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des
Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen
erhalten Sie hier.Für tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum
Verfahren steht Ihnen Frau Michelle Clasen (E-Mail:
michelle.clasen@lfa.landsh.de oder Tel.: 04321 974-181) gern zur
Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den
damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Lissalina
Marwig (E-Mail: lissalina.marwig@lfa.landsh.de oder Tel.: 04393
96710-352).