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Sachbereichsleiter*in für den bereich gaststätten, glücksspiel und bordellaufsicht

Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Inserat online seit: 28 Oktober
Beschreibung

Stellenausschreibung

Kieler Ordnungsamt sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als

Sachbereichsleiter*in

(Eingruppierung nach EG 11 TVöD bzw. A 11 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Sachbereich Gaststätten, Glückspiel und Bordellaufsicht unbefristet in Voll- oder Teilzeit.

Was wir bieten

1. Flexibilität. Gleitzeit, Teilzeitarbeit und Home-Office
2. Vorsorge. Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
3. Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
4. Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
5. Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen

Was zu tun ist

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Kiel ist für viele Bereiche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Dazu gehört auch die Gewerbeaufsicht. Der Sachbereich Gaststätten, Glücksspiel und Bordellaufsicht ist die gewerberechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für diese Gewerbe. In Kiel gibt es etwas mehr als 1.000 Gaststätten, knapp 50 Spielhallen und einige wenige Prostitutionsstätten. Das Team besteht bei voller Besetzung aus vier Mitarbeiter*innen und einer Sachbereichsleitung. Zu den Aufgaben gehören:

6. Leitung des Sachbereichs:
7. Insbesondere Mitarbeiter*innen führen und schwierige Arbeiten mit den Mitarbeiter*innen gemeinsam erledigen, schwierige Einzelfälle bearbeiten und entscheiden, wichtige Schriftstücke unterzeichnen, soweit nicht der vorgesetzten Stelle vorbehalten.
8. Erteilung, Versagung oder Widerruf von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz, dem Prostituiertenschutzgesetz und nach glücksspielrechtlichen Regelungen, Untersagung des Betriebes von erlaubnisfreien Gaststätten, Erteilung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten nach dem GastG und dem ProstSchG und weiterer anwendbarer Vorschriften:
9. Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit der Betreiber*innen und Beschäftigten anhand von Führungszeugnissen, Strafakten u.ä.
10. Prüfung von baulichen und anlagenbezogenen Anforderungen anhand von Bauplänen und nach Besichtigung vor Ort
11. Bemessung von Auflagen und Anordnungen
12. Prüfung von Betriebskonzepten, insbesondere bei Prostitutionsgewerben im Hinblick auf Verhinderung von Ausbeutung in der Prostitution nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, auf Wahrung der Selbstbestimmung, auf verbotene Leistungen
13. Erteilung der Erlaubnisse
14. Entwurf der Bescheide zur Versagung und den Widerruf von Gaststättenerlaubnissen und zur Gewerbeuntersagung
15. Vorbereitung von Betretungs- und Beschäftigungsverboten und von Widerspruchsbescheiden und von Stellungnahmen im Klageverfahren
16. Aufsicht über bestehende Betriebe:
17. Planung und Durchführung von Kontrollen vor Ort (inkl. Nachbereitung) zwecks Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Pflichten, Auflagen und Betriebskonzepten mit und ohne Begleitung durch die Polizei, ggfs. zusammen mit anderen Behörden, Lärmkontrollen, ggf. Erteilung von Auflagen und Anordnungen vor Ort, bei erheblichen Gefahren Schließung vor Ort, ggf. sind Zwangsmittel nach § 235 LVwG anzuwenden oder Beweismittel o.ä. für Ordnungswidrigkeitenverfahren o.ä. sicherzustellen
18. Beschwerdemanagement
19. Erteilung Auflagen- und Anordnungsbescheiden
20. Fertigung von Anträgen an die Bußgeldstelle auf Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, Stellungnahmen im Anhörungsverfahren

Was Sie mitbringen

21. Studium. Abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) in:
22. Verwaltungsmanagement, Public Management
23. Staats-, Verwaltungswissenschaft
24. Öffentliches Recht
25. Rechtswissenschaft
26. oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste
27. oder den abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II
28. Erfahrung. Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie bringen Verständnis für die Belange der Gewerbetreibenden und Bürger*innen auf und gehen fachkundig mit diesen um, ohne den Blick für das Allgemeinwohl zu verlieren. Ihr Arbeitsstil ist dienstleistungsorientiert und kooperativ, dennoch sind Sie in der Lage, ordnungsrechtliche Maßnahmen konsequent durchzusetzen. Sie sind kritikfähig und in der Lage Konflikte zu erkennen und vorhandene Konflikte angemessen zu handhaben. Ein hohes Maß an Eigenengagement rundet Ihr Profil ab. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung, da auch Termine in den Abendstunden und am Wochenende wahrgenommen werden müssen. Es steht nur ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Es sind auch Ortstermine wahrzunehmen, die nicht immer barrierefrei erreichbar sind.

Interessiert? – Wir auch.

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Sabine Naumann, Tel. 0431 901 2180 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Frauke Reschke, Tel. 0431 901 2269 weiter.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 16. November 2025 die Referenznummer 09513 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

Werden Sie Teil des Teams.

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