Aufgaben und PflichtenDie Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der europäischen Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU, die national über Regelungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Kreislaufwirtschaftsrecht umgesetzt wurde.Vollzug arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften in Industrie- und Gewerbebetrieben.Genehmigungsverfahren durchführen und Prüfungen durchführen Anlagen und Geräte überwachen und sichern Mitarbeitende bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen unterstützen