Aufgaben und Qualifikationen
Als Abteilungsleiter Vergabestelle und Nachtragswesen tragen Sie die Verantwortung für die Leitung, Organisation und Weiterentwicklung der Vergabestelle und des Nachtragswesens sowie deren Mitarbeitenden. Dies beinhaltet die Steuerung, Planung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung aller Vergabeprozesse und -unterlagen nach VOB/A, UVgO und EU-Recht. Zudem sind Sie für die Prüfung, Bewertung und Verhandlung von Bau- und Ingenieurnachträgen sowie die Erstellung von Entscheidungsvorlagen verantwortlich.
Ein weiterer Schwerpunkt Ihrer Arbeit besteht darin, Beratungen zu vergabestrategischen Themen anzubieten und umzusetzen. Dazu gehören Leistungsverzeichnisse und rechtssichere Verfahren. Sie werden auch für die Prozessoptimierung und Digitalisierung sowie die Erstellung interner Richtlinien und Standards zuständig sein.
Zu Ihren Aufgaben gehört außerdem die Verantwortung für Dokumentation, Controlling und Kommunikation mit internen und externen Partnern.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsingenieurwesen
- Gleichwertige Fachkenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen in den Bereichen Vergabe- und Nachtragswesen von Bau- und Ingenieurleistungen
- Kenntnisse in Ausschreibungssoftware (AI-Vergabemanager oder Vergabeplattform der Länder/Kommunen) und AI-Vergabemanager,
- Erfahrung im Umgang mit dem Vergabehandbuch des Bundes oder der Länder/Kommunen (VOB, VOL, VgV)
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens C1 nach CERF)
Vorteile der Arbeit bei uns
- Sicherheit und Fairness
- 100 % Bundeseigentum, hauseigener Tarifvertrag, Chancengleichheit, wertschätzende Unternehmenskultur
- Familieneinbindung
- Jobticket, Fahrradleasing, Pkw- und Lkw-Führerschein im Betriebsdienst
Weitere Informationen
Sie erhalten mehr Informationen über unsere Mitarbeiterangebote auf unserer Karriereseite. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Anforderungen an die Bewerbung
- Bitte senden Sie uns Ihre Online-Bewerbung per E-Mail bis einschließlich ...