Aufgaben und Pflichten
Die Tätigkeit als Landschaftsarchitekt umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, darunter:
* die Erstellung von schriftlichen Konzeptionen für die Pflege und Entwicklung von Schutzgebieten sowie anderen natur- und artenschutzfachlich wertvollen Bereichen,
* Teilprojekte zur Umsetzung von Maßnahmen aus der Konzeption und den Pflege- und Entwicklungsplänen,
* die Verwaltung landkreiseigener Natur- und Artenschutzflächen, insbesondere Stellungnahmen zur Beurteilung der Ankauf- und Pachtwürdigkeit sowie zur Ausübung des Vorkaufrechts und zur Grundsteuerbefreiung,
* die Neuauflage oder Überarbeitung von Naturschutzverordnungen, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen,
* der Einsatz des Pflegetrupps und der Landschaftsüberwachung,
* Aufgaben der Waldbehörde, wie z.B. Beratung in Waldbelangen sowie Stellungnahmen zu Waldumwandlungen und Flächenakquise für Erstaufforstungen.
Erforderliche Qualifikationen und Fähigkeiten
Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Landschaftsarchitektur oder einer verwandten Disziplin ist erforderlich. Weiterhin sollte ein Befähigungsnachweis vorliegen. Die Kandidaten sollten eine ausgezeichnete Kenntnis der relevanten Gesetze und Vorschriften haben, Erfahrung in der Arbeit mit GIS-Systemen und einem guten Verständnis von ökologischen Prinzipien aufweisen.
Vorteile der Anstellung
Als Beschäftigte im Dienstleistungsbereich bieten wir einen interessanten Arbeitsplatz mit spannenden Herausforderungen und Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung an. Wir fördern Teamgeist und Zusammenarbeit, ebenso wie Flexibilität und Kommunikationskompetenz.
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