Beschäftigung in der Strafvollstreckung
Wenn Du nach einer Herausforderung suchst, bei der Du Einfluss auf die Zukunft deiner Mitmenschen haben kannst, dann ist dies Dein Job. Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst wirst Du wichtige Aufgaben übernehmen und dabei entscheidenden Einfluss auf den Lauf von Menschenleben haben.
Deine Tätigkeit umfasst die Überwachung, Versorgung und Betreuung von Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen. Du bist für die Sicherheit und Ordnung innerhalb der Anstalt verantwortlich und arbeitest eng mit anderen Fachkräften zusammen, um eine optimale Lösung zu finden.
Gehörende Pflichten:
* Die Beaufsichtigung des Tagesablaufs der Gefangenen
* Die Unterstützung beim Sport und die Motivation der Gefangenen, individuelle Vollzugsziele zu erreichen
* Die Beurteilung der Inhaftierten und die Aktivierung zur Gestaltung eines sozialverantwortlichen Lebens
* Die Teilnahme an Schichtdiensten (Frühdienst, Spätdienst, Nachtdienst), Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen
Fachliche Qualifikationen:
* Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
* mindestens 18 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einstellung und regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf
* deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
* absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
* Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Ausbildung:
* Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und dauert zwei Jahre
* An der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen in Wuppertal oder Hamm findet die theoretische Ausbildung statt
* Die praktischen Ausbildungsabschnitte absolvierst Du bei mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen