Soziale Assistenz
Du hast dich für einen sozialen Assistenzberuf entschieden? In dieser Ausbildung erhältst du Grundkenntnisse, um Menschen im Alltag professionelle Hilfe zu bieten.
In diesem beruflichen Umfeld kannst du eine wesentliche Rolle spielen und wichtige Unterscheidungen treffen. Es ist deine Entscheidung, ob du diese Herausforderung annehmen möchtest. Wenn dir der Umgang mit denen, die Pflege, Betreuung oder Förderung benötigen, Freude macht, dann ist dies der richtige Weg für dich.
Erwartete Leistungen
* Betreuungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen durchführen (1)
* Menschen in ihrer Lebenswelt wahrnehmen, in ihrer Entwicklung verstehen und Beziehungen aufbauen
* Gruppen pädagogisch begleiten
* Bildungs- und Aktivierungsprozesse begleiten und anleiten
* Ein gesundes Leben unterstützen
* Mit Angehörigen und Institutionen zusammenarbeiten
Ausbildung & Karriere
Nach abgeschlossener Berufsausbildung kannst du als Sozialassistentin in Einrichtungen der Behindertenhilfe, in Pflegeeinrichtungen sowie in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche tätig sein. Der Abschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ ermöglicht den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifizierung an einer Fachschule im Fachbereich Sozialwesen. Du kannst dich zum/zur „Staatlich anerkannten Erzieher/erin“ oder „Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/Pflegerin“ weiterqualifizieren.
Für diesen Beruf geeignet sind:
* Realschulabschluss bzw. gleichwertiger Bildungsabschluss
* Ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung
* Nachweisheft für Beschäftigte im Umgang mit Lebensmitteln (nicht älter als drei Monate)
* Erweitertes Führungszeugnis
* Impfungen, z.B. Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Hepatitis
Praktika
In der berufspraktischen Ausbildung absolvierst du Pflichtpraktika in sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche oder in Kinder- und Jugendeinrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Pflegeeinrichtungen.
Zugangsvoraussetzungen
* Deutsch (1), Englisch (1), Sport (1), Politische Bildung, Mathematik und Ergänzungsunterricht Mathematik
Abschluss
1. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung