Ausbildung zum Gerichtsvollzieher
Als Gerichtsvollzieher sind Sie für die Vollstreckung von Urteilen und gerichtlichen Entscheidungen zuständig. Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
* die Pfändung von Vermögenswerten,
* die Versteigerung von beweglichen Sachen,
* die Zustellung von Schriftstücken und
* die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern.
Um diese Aufgaben erfolgreich zu erfüllen, benötigen Sie eine Vielzahl an Fähigkeiten und Qualifikationen. Diese sollten folgende Aspekte umfassen:
* Fachkenntnisse in Recht und Justiz,
* Hohe Leistungsbereitschaft,
* Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit,
* Gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft,
* Belastbarkeit und Ruhehaltung sowie
* Organisatorische Fähigkeiten.
Die Ausbildung zum Gerichtsvollzieher dauert 2 Jahre und findet an einem Amtsgericht statt. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Prüfung und können als Gerichtsvollzieher im Beamtenverhältnis auf Probe eingesetzt werden. Nach einer dreijährigen Probezeit erfolgt die Ernennung zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit. Es gibt auch Möglichkeiten für Beförderungen in die Besoldungsgruppen A 9 und A 9 mit Amtszulage NBeG.
Neben der Besoldung nach der Bundesbesoldungsordnung erhalten Gerichtsvollzieher Anteile von den vereinnahmten Vollstreckungskosten, die zum Teil der Abgeltung der Bürokosten dienen. Die Aufgaben des Gerichtsvollziehers sind vielseitig und erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit. Wenn Sie sich also dafür entscheiden, sich auf diesen Beruf einzulassen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen und Fähigkeiten besitzen, um diesen anspruchsvollen Job auszuführen. Fur diese Position ist es wichtig, dass man Vorjahre in kaufmännisch-juristischen Bereich hat und diese auch ausgeführt haben.