Im Regierungspräsidium Tübingen ist bei Referat 44 – Planung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt die folgende Stelle zu besetzen:
Bauingenieur/in oder Geograf/in (FH/Bachelor) im Bereich Lärmschutz (w/m/d)
Teilzeit 50 %, unbefristet (Kennziffer 26005)
Informationen zum Regierungspräsidium finden Sie hier.
Aufgaben
Sachbearbeitung Lärmschutz an Straßen und Lärmaktionsplanung:
* Ansprechperson für Fragen des Lärmschutzes und der Lärmsanierung
* Lärmberechnungen mit dem Programm SoundPLAN
* Erstellen von Isophonenplänen und Gebäudelärmkarten
* Stellungnahmen zu Lärmaktionsplänen
* Bearbeitung von Anträgen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen
* Pflege und Aktualisierung der Lärmschutzdatenbank
* Berechnungen von Schadstoffen mit dem Programm RLuS
Profil
* Einschlägiger Abschluss als Dipl.-Ing. (FH) oder B.Eng./B.Sc. im Bereich Bauingenieurwesen, Geografie, Bauphysik, Umwelttechnik oder einer vergleichbaren Studienrichtung
* Kenntnisse des Programms SoundPLAN
* Team- und Kommunikationsfähigkeit
* Selbstständige, eigenverantwortliche und effiziente Arbeitsweise
* Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von PKW ist von Vorteil
Wir bieten
* eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit im Team
* die Möglichkeit der kreativen Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
* vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
* einen sicheren Arbeitsplatz
* eine ausgewogene Work-Life-Balance
* eine sehr gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Flexible Arbeitszeitmodelle
* ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten
* einen Zuschuss für den ÖPNV
* ein Fahrradleasing-Angebot (JobBike BW)
* Verpflegungsmöglichkeiten in der Kantine
Ihre Bezahlung:
Die Beschäftigung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 10 TV-L. Hinzu kommen eine Jahressonderzahlung nach dem TV-L und eine betriebliche Altersvorsorge (VBL).
Gut zu wissen:
Frauen werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt und bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
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