Zur Unterstützung des Teams Zentralruf am Standort Annaberg-Buchholz suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden Mitarbeiter (m/w/d). ein vielfältiges Aufgabenspektrum mit Verantwortungsübernahme, gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Mitarbeit in einem motivierten und kollegialen Team, attraktive Arbeitsbedingungen und tarifgerechte Bezahlung mit Jahressonderzahlung, betrieblicher Zusatzversorgung und elektronischer Zeiterfassung, Förderung der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung Bedienung der zentralen Rufanlage bzw. des Zentralrufs, Abfragen des Rufes der Patienten und Weiterleitung an die Mitarbeiter der Pflege in den Bereichen, Einschätzung ankommender Rufe nach Dringlichkeit, Durchführung von Sprachansagen nach Personalgruppen, Zimmergruppen, Bereichen oder für das gesamte Klinikum, Annehmen und Weiterleitung von Telefonaten, Unterstützung bei administrativen Aufgaben (Scannen und Zuordnen von Dokumenten), Auslösen von Notrufen oder Alarmierungen nach Anweisung durch Vorgesetzte bzw. Krankenhausleitung (Reanimationsalarm, Brandalarm, usw.), souveräne Kommunikation bei Krisensituationen gute Kommunikations- und Umgangsformen, Flexibilität, rasche Auffassungsgabe, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Computerkenntnisse, pflegerische Kenntnisse sind wünschenswert, Bereitschaft zum 3-Schichtsystem, sowie Wochenend- und Feiertagsarbeit Wir freuen uns über Ihre Bewerbung bis zum 31.01.2026. Für Rückfragen stehen Ihnen gern unsere Pflegeleitung Haus Annaberg, Herr Sebastian Oehme, unter der Telefonnummer 03733 80-3000, sowie unsere Mitarbeiterin in der Personalentwicklung, Frau Cindy Henze, unter der Telefonnummer 03733 80-4023 / 037296 53-8064 zur Verfügung. Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen jeden Geschlechts, Alters, jeder Herkunft, Religion oder sexuellen Identität gleichermaßen. Der Schutz personenbezogenen Daten ist uns wichtig – Ihre Bewerbung wird gemäß DSGVO vertraulich behandelt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei Einstellung ein Nachweis zum Masernschutz notwendig ist.