Bei der Stadt Königs Wusterhausen ist vorbehaltlich der Genehmigung eines Stellenplans 2026/2027
zum 01. Mai 2026 die Stelle als
Leiter*in Rechnungsprüfungsamt (m/w/d/k.A.)
zu besetzen. Die Besoldung erfolgt gemäß dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz.
Das Rechnungsprüfungsamt überprüft die Finanzwirtschaft einer öffentlichen Verwaltung. Damit die Prüfungstätigkeit unbeeinflusst und objektiv durchgeführt werden kann, ist das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar der Stadtverordnetenversammlung unterstellt und legt ihr gegenüber Rechenschaft ab. Ziel der Prüfung ist es, einen rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeldern sicherzustellen.
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