Beim Landratsamt Heidenheim ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgender Arbeitsplatz in Teilzeit zu besetzen:
Logopäde (m/w/d)
Als moderner Dienstleister mit rund 800 Mitarbeitenden bietet das Landratsamt Heidenheim nicht nur jede Menge Vielfalt in Ihrem neuen Aufgabengebiet, sondern auch gute Aufstiegschancen.
Die Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) fördert Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten oder (drohender) Behinderung und unterstützt deren Eltern. Das Angebot der IFF kann in Anspruch genommen werden ab der Geburt des Kindes bis zu dessen Einschulung. Ein Team aus den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Heilpädagogik und Psychologie bietet eine umfassende interdisziplinäre Arbeit zum Wohle der Entwicklung des Kindes. Ebenfalls wird dies durch einen ständigen Austausch zwischen dem pädagogischen und dem medizinisch-therapeutischen Bereich sowie niedergelassenen Kinderärzten oder Kindertageseinrichtungen gewährleistet.
Feststellung der Kommunikationsmöglichkeiten in der Lebenswelt des Kindes
logopädische Therapie mit dem Kind, insbesondere auch sprachvorbereitende und sprachunterstützende Maßnahmen
Planung und Vermittlung lautspracheersetzender und lautsprachebegleitender Kommunikationshilfen
Dokumentation und deren Einbindung in die interdisziplinäre Evaluation
abgeschlossene Ausbildung als Logopäde (m/w/d)
Bereitschaft zur Fortbildung
Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKWs gegen Kostenersatz
Eingruppierung der Stelle in Entgeltgruppe 9b TVöD
Teilzeit mit 50 %
Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Gestaltung der Arbeitszeit und die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Möglichkeit der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung aufgrund eines umfassenden Fortbildungsangebots
ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss sowie kostenlose Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge und E-Bikes
Für Fragen stehen Ihnen beim Fachbereich Jugend und Familie Frau Romul, Tel. 07321/321-2285 und beim Stabsbereich Personal Frau Wengert, Tel. In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung mit Vorrang berücksichtigt.