Deine Aufgaben und dein Studium
© BGW/Julia-Marie Werner
Studium Gesetzliche Unfallversicherung
Duales Bachelor-Studium: spannende Aufgaben und attraktive Vergütung von Beginn an.
1. Viel Kontakt mit Kundinnen und Kunden in den Praxisphasen
2. Betriebe sicherer machen in der Prävention
3. Organisation der medizinischen Versorgung im Rahmen der Rehabilitation nach Unfällen und Berufskrankheiten
4. Ansprechperson für Betriebe, deren Beitragsberechnung und Beratung unserer Mitglieder
5. Hochschulstudium als Vorbereitung der Praxiseinsätze
6. Studiendauer sechs Semester
7. Der theoretische Teil des Studiums findet an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld statt.
8. Verfassung wissenschaftlicher Arbeiten und Teilnahme an Exkursionen
9. Unterricht in Modulen aus verschiedenen Bereichen wie Rechtswissenschaften, Medizin oder Psychologie
Dein Profil
10. Hochschulreife, Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife bzw. ein gleichwertiger Abschluss
11. Oder: ein mittlerer Schulabschluss in Verbindung mit einem qualifizierten Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Berufsausbildung (mind. Note 2,5)
12. Oder: eine Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten mit Berufserfahrung. Für diese Zulassung gilt eine gestufte Praxiszeit abhängig von der Abschlussnote: Note 1 = 1 Jahr, Note 2 = 2 Jahre, ab Note 3 = 3 Jahre Berufspraxis.
13. Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen der Hochschule
14. Du bist in der Lage, komplexe Sachverhalte zu durchdringen.
15. Du setzt Ressourcen gesundheitsfördernd und effizient ein.
16. Du überzeugst durch offene, wirkungsvolle und zeitgemäße Kommunikation.
17. Du arbeitest wertschätzend und vertrauensvoll mit anderen gemeinsam am Erfolg.
18. Du triffst überlegt ergebnisorientierte Entscheidungen und stehst dazu.
19. Du stellst unsere Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt deines beruflichen Handelns.
20. Hochschulbezogene Deutschkenntnisse auf C1-Niveau*
21. Grundkenntnisse in Englisch
22. Außerdem siehst du dich in der Lage und bist motiviert, ein Hochschulstudium erfolgreich zu absolvieren.
* Bewerber und Bewerberinnen, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, weisen vor der Einschreibung die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH-Prüfung nach Maßgabe der DSH-Ordnungen der Kooperationspartner gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 in der jeweils gültigen Fassung nach. Der Nachweis kann auch durch eine bestandene DSH-Prüfung einer anderen deutschen