Im Finanzamt Ahaus ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Stelle (m/w/d) im Bereich Büroservice zu besetzen.
Tätigkeitsprofil
Das Tätigkeitsfeld im Büroservice umfasst im Wesentlichen insbesondere die folgenden Aufgaben:
Poststelle
* Leerung des Hausbriefkastens
* Öffnen, Kennzeichnen, Scannen und Zuordnen der Eingangspost
* Post- und Aktenverteilung
* Erfassung von Daten im Scanverfahren
* Bearbeitung/ Fertigstellung der Ausgangspost (Briefe und Pakete)
Pfortendienst innerhalb der Servicezeiten
* Eingangskontrolle
* Regelung des Besucherverkehrs
* Erteilung von Auskünften
* Ausgabe von Vordrucken
* Annahme von Warenlieferungen
Altaktenverwaltung
* Abholung/Auslieferung von Altakten
* Einlagerung und Aussonderung von Akten
* eigenständige Organisation/ Logistik des Altaktenlagers
Sonstiges
* Vertretung des Hausmeisters (u. a. Schließdienst vor Dienstbeginn und nach Dienstende, Umzüge, Möbeltransporte, Beflaggung des Dienstgebäudes, ggf. auch an Wochenenden / Feiertagen)
* Vorbereitung von Besprechungsräumen, Veranstaltungen etc. im Haus und Begleitung der Durchführung inkl. Bewirtung
* Transport- und/oder Botenfahrten
* sonstige Aufgaben nach Zuweisung
Anforderungsprofil
Folgende Anforderungen werden an Sie gestellt:
* nach Möglichkeit eine abgeschlossene Berufsausbildung
* möglichst 3 Jahre berufliche Erfahrung
* schnelle Auffassungsgabe, Motivation und Lernbereitschaft
* gute PC-Kenntnisse und technisches Grundverständnis (Grundlagen im Umgang mit MS Office Produkten (Outlook, Word, Excel), Internet etc.)
* körperliche Belastbarkeit entsprechend der oben genannten Aufgaben (hinreichendes Seh- und Hörvermögen, Knien, Bücken, Heben und Tragen von Lasten; auch von Lasten von mehr als ca. 20 kg (z.B. Schränke oder Tische)
* möglichst Fahrerlaubnis Klasse B
* Teamfähigkeit
* Kommunikationsfähigkeit
* ausgeprägte Dienstleistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein und selbständiges Arbeiten
* Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit
* Flexibilität (hinsichtlich Arbeitszeiten und bedarfsweisem Einsatz)
Die Tätigkeit ist bewertet mit Entgeltgruppe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das Arbeitsverhältnis ist zweckbefristet nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht sich in besonderer Weise der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben verpflichtet. Daher sehen wir nicht nur den Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen sehr gerne entgegen, sondern wir werden sie bei gleicher Eignung und vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen bevorzugt berücksichtigen.
Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Finanzamt Ahaus Frau Göckener (Tel. 02561-929-2600) oder Frau Viefhues (Tel. 02561-929-2066) gerne zur Verfügung.
Ihre Bewerbung senden Sie uns bitte bis zum 15.10.2025 ausschließlich online unter Nutzung des folgenden Links:
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:
* Bewerbungsschreiben
* tabellarischer Lebenslauf (lückenlos)
* Kopien aller Abschlusszeugnisse und Nachweise der abgelegten Prüfungen/Fortbildungen
* Arbeitszeugnisse
* Angabe der bisherigen Eingruppierungen
* Nachweis über ggf. vorliegende Schwerbehinderungen
Bewerbungen per Post oder E-Mail werden nicht berücksichtigt.
Erhebung und Verwendung persönlicher Daten im Bewerbungsverfahren
Dem Finanzamt Ahaus ist es wichtig, einen höchstmöglichen Schutz Ihrer persönlichen Daten zu gewährleisten.
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
Finanzamt Ahaus
Vredener Dyk 2
48683 Ahaus
Tel.: 02561/929-0)
E-Mail: Service@FA-5301.fin-nrw.de
Internet:
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Finanzamts Ahaus erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Datenschutzbeauftragte(r) des Finanzamts Ahaus
c/o Finanzamt Ahaus
Vredener Dyk 2
48683 Ahaus
E-Mail: Datenschutzbeauftragte_FA301@fv.nrw.de
Es werden nur die persönlichen Daten von Ihnen erhoben, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Hierzu gehören z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail), Geburtsdatum, ggf. Schwerbehinderung, Schullaufbahn und Noten, Schulabschlüsse, Ausbildungsabschluss und Tätigkeit nach Abschluss der Ausbildung.
Die Verarbeitung der Daten ist erforderlich, um das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Ihre Daten werden weiterverarbeitet, wenn es zu einer Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses kommt. Die Berechtigung zur Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 83 Absatz 4 Landes-beamtengesetz (LBG) und § 18 Absatz 1 und 5 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW), sowie Arti-kel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 9 Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 83 Absatz 4 LBG und § 18 Absatz 3 Satz 1 DSG NRW.
Ihre Bewerbungsdaten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Alle persönlichen Daten werden ausschließlich von der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verwendet. Es haben nur die mit dem Bewerbungsverfahren betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dem Finanzamt (Name) (und - falls Sie eine Einstellungszusage bekommen - die Oberfinanzdirektion Nord-rhein-Westfalen) Zugang zu Ihren Daten. Diese sind nicht befugt, die Daten anderweitig zu nutzen.
Die Daten aller Bewerber und Bewerberinnen werden auf einem Server im Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gesammelt.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Bewerbungsdaten bis zum Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens speichern. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiter speichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechts-ansprüche erforderlich ist. Dabei werden die Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht, sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Danach werden Ihre Daten auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.
Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der DSGVO.
· Recht auf Auskunft: Artikel 15 DSGVO
· Recht auf Berichtigung: Artikel 16 DSGVO
· Recht auf Löschung: Artikel 17 DSGVO
· Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Artikel 18 DSGVO
· Recht auf Widerspruch: Artikel 21 DSGVO
· Recht auf Beschwerde: Artikel 77 DSGVO
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW). Die Kontaktdaten finden Sie unter