Ph4Öffentliche StellenausschreibungFür Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber /h4pIm Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4 „Verfahrensbegleitung, Integrationsvorbereitung, Aufnahmeeinrichtungen“ eine Stelle als /pLeitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt"pstrongauf Dauer /strong in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen. /ppstrongÜber uns /strong /ppDas Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“ /ph4Ihre Aufgaben /h4ulliLeitung, Aufbau und Koordination des Dezernats im Sinne des Leitbildes für die schleswig-holsteinische Zuwanderungsverwaltung /liliSicherstellung der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Begleitung wohnverpflichteter Ausländerinnen und Ausländer durch Organisation und fachliche Koordinierung der Verfahrensbegleitung /liliQualifizierte asyl- und aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung komplexer Fallkonstellationen /liliEntscheidung über die Form und Einleitung sowie Durchführung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen /liliVertretung des Landesamtes gegenüber Verfahrensbevollmächtigten und Gerichten /liliverantwortliche Mitgestaltung der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnerinnen und -partnern in der Liegenschaft (Objektleitung) /li /ulpstrongMit der Übernahme dieser Stelle ist die stellvertretende Abteilungsleitung 4 verbunden. /strong /ph4Das bringen Sie mit /h4pVoraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind: /pulliBefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste oder /liliabgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder gleichwertig) der Fachrichtung Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften oder /lilivergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II) /lilinachgewiesene Führungserfahrung und ausgewiesene Organisationsfähigkeiten /liliFachkenntnisse im Verwaltungs-, Aufenthalts- und Asylrecht und weiterer einschlägiger Rechtsgrundlagen /liliVerantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude, Kommunikationskompetenz sowie ein hohes Maß an Kooperations- und Teamfähigkeit /liliZertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht Muttersprache ist) /liliFührerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen) /liliärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem Geborene; Nachweis bitte beifügen) /li /ulpZudem wären wünschenswert: /pulliInterkulturelle Kompetenz /lilisicheres und authentisches Auftreten sowie ein hohes Maß an Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen sowie Widerstandskraft /liliTeilnahme an Rufbereitschaft /liliKenntnisse der englischen Sprache, die eine sichere Anwendung im Rahmen der täglichen Arbeit in einer Zuwanderungsbehörde ermöglichen; weitere fremdsprachliche Kenntnisse wären wünschenswert /liliInteresse am gesellschaftlichen Geschehen außerhalb sowie innerhalb Schleswig Holsteins (insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Zuwanderung /li /ulh4Wir bieten Ihnen /h4pBei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13Z (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich. /ppDarüber hinaus bieten wir: /pulliabwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz /liliflexible Arbeitsformen (ggf. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen /liliUnterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung /liliergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL) /lili30 Tage Urlaub im Jahr bei einer 5-Tage-Woche /lilivielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement (z.B.: für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen wird allen Beschäftigten eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gewährt) /lilireduzierter Monatsbeitrag für Firmenfitness /liliArbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos /li /ulh4Wir freuen uns auf Sie! /h4pDie Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt. /ppWir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität. /ppAusdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache. /ppWir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen. /ph4Jetzt bewerben! /h4pIhre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweise der geforderten Qualifikation (Ausbildungs-, Hochschulabschluss- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum /ppstrong5. Januar 2026 /strong /ppan das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein, in elektronischer Form in einem PDF-Dokument an strong (Inhalt entfernt) /strong, Stichwort „strongDezernatsleitung 41 (LZF41) /strong“, Dezernat 12 „Personal“, Haart 148, 24539 Neumünster. /ppBei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. /ppAuf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen. /ppstrongWir behalten uns vor, nur vollständige Bewerbungen zu berücksichtigen. /strong /ppIhre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des §85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und §15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen erhalten Sie hier. /ppFür beamten- und tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Michelle Clasen (E-Mail: (Inhalt entfernt) oder Tel.: (Inhalt entfernt) gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Rawad Zyadeh (E-Mail: (Inhalt entfernt) oder Tel.: ). /p /p