Der Abenteuerspielplatz Scharnhorst verfügt über 13.000 Quadratmeter Außengelände, einem Betreuungshaus, Stallungen und einem Werkhaus. Es liegt an der Grenze zweier Stadtteile, die durch ihre sozialen Indikatoren den Status „Aktionsraum soziale Stadt“ erfüllen. Die Einrichtung bietet eine offene Treffmöglichkeit für Kinder und Familien. Auch die Elternarbeit ist ein elementarer Baustein der Angebotsplanung dieser Einrichtung.
Die inhaltliche Arbeit orientiert sich an den Leitlinien, die im Rahmen der Konzeption des Bereichs Kinder- und Jugendförderung sowie dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund fortgeschrieben werden. Auf dem Abenteuerspielplatz Scharnhorst geht es im Besonderen darum, das Programm bestehend aus Elementen der Erlebnis- und tiergestützten Pädagogik und der klassischen Abenteuerspielplatzpädagogik mit dem Team zu planen und durchzuführen. In der Einrichtung leben 8 Pferde und Ponys und zwei Ziegen, für deren tierschutzgerechte Versorgung und Einbindung in pädagogische tiergestützte Angebote das Personal der Einrichtung mit verantwortlich ist.
Die stellvertretende Leitung übernimmt in der Abwesenheit der Einrichtungsleitung die Dienstaufsicht für die Mitarbeitenden sowie die Dienstplangestaltung und die jährlich bewertet.
Die Ausschreibung richtet sich an Diplom-Sozialpädagog*innen bzw. Bachelor of Arts/Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung.
Die Planstelle ist nach Entgeltgruppe S 11b TVÖD-V/SuE (Anlage C) bewertet.
Die Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr. Die Öffnungszeiten richten sich nach dem gesetzlichen Jugendschutz und sind aktuell: Montag bis Freitag von 13:00 - 18:30 Uhr. Durch regelmäßige Quartiersanalysen und Überprüfung der Bedarfslage kann es zu einer Verschiebung der Arbeitszeiten kommen. So können die Arbeitszeiten auf freitags und samstags/sonntags verlagert werden, wie zum Beispiel bei Sonderveranstaltungen und Ferien. Dies setzt ein hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft sowie Kooperations- und Teamfähigkeit voraus. Die Arbeitszeit ist bei einer Tätigkeit in Vollzeit auf fünf Arbeitstage in der Woche über einen Dienstplan geregelt. An den Wochenenden kommt es durch die Tierhaltung zu Rufbereitschaften, die entsprechend nach den Vorgaben des TVÖD-V vergütet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich insbesondere die Arbeitszeiten sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen derzeit im Zuge eines Umorganisationsprozesses befinden und sich daher noch ändern können.