Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist der zentrale Bau- und Immobiliendienstleister der hessischen Landesverwaltung. Seine Stärke: Als Komplettanbieter leistet der LBIH alles aus einer Hand - effizient und serviceorientiert. Wir bieten zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Positionen als
~ Ingenieur (m/w/d) Versorgungstechnik (HKLS)
In dieser verantwortungsvollen Position unterstützen Sie die Liegenschaften des Bundeskriminalamts in Wiesbaden - auch mit der Möglichkeit, aktiv den Campus-Neubau des Bundeskriminalamts ALL IN ONE mitzugestalten. Eigenverantwortliche Projektarbeit im Bereich der Technik
Überwachung von Planungs- und Bauleistungen bis zur Abnahme, Abrechnung und Übergabe an den Nutzer BKA
Anpassung der zugehörigen Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Abgeschlossenes Studium (FH-Diplom/Bachelor) der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Versorgungstechnik sowie Planungs- und Bauleitungserfahrung
Sicherer Umgang mit MS Office und einem AVA-Programm
Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie die Fähigkeit zu Baustelleneinsätzen
Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft zu gelegentlichen Dienstfahrten (Poolfahrzeug) im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung
Zukunftssicheren Arbeitsplatz in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
~ Vergütung nach TV-H in der Entgeltgruppe 12
30 Urlaubstage + 2 freie Tage (24. + Attraktives Gleitzeitmodell, flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
Corporate Benefits sowie zahlreiche Angebote zur Gesundheitsförderung (jobfit/EAP Assist, EGYM Wellpass, Vorsorge etc.)
Zusätzliche betriebliche Altersvorsorge
Individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Kostenloses Jobticket für den ÖPNV in Hessen einschließlich Mitnahmeregelung
Wir fördern die Gleichstellung von Frauen und Männern und sind deshalb besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.