Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtspflegers
Als Fachjurist bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist der Rechtspfleger für die Wahrnehmung von Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit verantwortlich. Dies bedeutet, dass er seine Entscheidungen nur seinem Gewissen und dem Gesetz unterworfen ist und an keine Weisungen gebunden ist. Seine Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar.
Dabei handelt es sich um wichtige Teile der Rechtspflege, wobei der Bereich des Rechtspflegers breit gefächert ist und ehemals richterliche Geschäfte umfasst.
Folgende Tätigkeiten sind besonders hervorzuheben:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. über Anträge auf Eintragung von Eigentumswechseln an Grundstücken und Eigentumswohnungen oder von Hypotheken und Grundschulden zur Kreditsicherung)
* Entscheidung über fast alle Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Vereinsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
* Aufgaben des Familiengerichts sowie des Betreuungsgerichts, insbesondere Verpflichtung von Betreuern, Vormündern und Pflegern sowie Überwachung deren Tätigkeit
* Aufgaben des Nachlassgerichts, z.B. Testamentseröffnungen und Erteilung von Erbscheinen
* Wahrnehmung der Aufgaben bei den Rechtsantragsstellen der Gerichte: In den Rechtsantragstellen helfen sie Rechtssuchenden weiter (z.B. durch Aufnahme von Klagen) und erteilen in Fällen der Beratungshilfe, soweit zulässig, kostenlos Rechtsauskünfte
* Festsetzung der in Zivil-, Familien- und Strafsachen zu erstattenden Kosten sowie der Rechtsanwaltsvergütung
* Bearbeitung der Insolvenzverfahren nach deren Eröffnung
* Durchführung von Zwangsversteigerungsterminen, Zwangsverwaltung
* Aufgaben des Vollstreckungsgerichts; dazu gehören insbesondere der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bei der Pfändung von Forderungen (z.B. Gehalt), aber auch Vollstreckungsschutzverfahren
* Vollstreckung von Geld- und Haftstrafen bei den Staatsanwaltschaften (einschließlich des Erlasses von Haftbefehlen und Steckbriefen)
* Aufgaben im Bereich der Justizverwaltung (z.B. als Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft)