Für unseren Stabsbereich Recht suchen wir ab sofort eine*n Referent*in für Arbeitsrecht und Recht des Gemeindepädagogischen Dienstes.
Ihre Vorteile
✓ Eine attraktive Vergütung gemäß der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (KDO) mit einemTabellenentgelt oberhalb des Niveaus vergleichbarer Tarifverträge wie TVöD, TV-L oder TV-H
✓ Vermögenswirksame Leistungen
✓ Möglichkeit zur Mobilen Arbeit
✓ Flexible Arbeitszeiten ohne Kernzeiten
✓ 30 Tage Urlaub sowie aktuell 4 arbeitsfreie Tage zusätzlich
✓ Zusatzversorgung (derzeit 100 % durch den Arbeitgeber finanziert)
✓ Betriebliche Gesundheitsförderung
✓ Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
✓ Kantine
Ihre Aufgaben
* ✓ Erstellung von Vertragsmustern, Dienstvereinbarungen, Rundschreiben sowie Schulungsunterlagen
* ✓ Durchführung von Schulungen im Bereich Arbeitsrecht
* ✓ Teilnahme an Sitzungen und Tagungen
* ✓ Verbindliche Rechtsauskünfte im Arbeits- und Sozialrecht erteilen
* ✓ Beratung und Vertretung (außergerichtlich und gerichtlich in erster Instanz) in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
* ✓ Unterstützung bei der Begleitung von Betriebsübergängen nach § 613a BGB
* ✓ Beratung und Zusammenarbeit im Bereich des Gemeindepädagogischen Dienstes
Ihr Profil
✓ Umfassende Fachkenntnisse, die in der Regel durch eine abgelegte erste und zweite juristische Staatsprüfung oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachgewiesen werden
✓ Umfassende Fachkenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht sowie im Sozialrecht (v.a. KSchG, TzBfG, ArbZG, AGG, SGB IX), im kirchlichen Arbeitsrecht (KDO, SichO), Mitarbeitervertretungsrecht, allgemeinen Verwaltungsrecht, Privatrecht (BGB) sowie der Zivilprozessordnung
✓ Eingehende Kenntnisse der Rechtsverhältnisse der EKHN, ihres Aufbaus und ihrer Struktur
✓ Bereitschaft zur Einarbeitung in kirchenspezifische Rechtsgebiete, insbesondere kirchliches Arbeitsrecht sowie Recht des Gemeindepädagogischen Dienstes
✓ Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, Entscheidungsfreudigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Verschwiegenheit, Engagement sowie gründliche und sorgfältige Arbeitsweise
Die EKHN fördert die Chancengleichheit aller Geschlechter. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Frau Franziska Löw, Leitung des Referats Arbeitsrecht im Stabsbereich Recht, zur Verfügung (Tel:).