Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
Sie sind zuständig für die Betreuung aller IT-gestützten Arbeitsplätze im Bereich des Munitionslagers Walsrode (MunLgr Wal).
Sie organisieren den bedarfsgerechten IT-Betrieb.
Sie führen die Dokumentation und wirken bei der Nachweisführung der eingesetzten IT mit.
Sie sind Administrator für Outlook und Rollenberechtigungen SAP (SASPF).
Sie arbeiten in der IT-Sicherheit mit.
Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
Sie verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Fachinformatikerin / Fachinformatiker Fachrichtung Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerin / Technischer Systeminformatiker, IT-Systemelektronikerin / IT-Systemelektroniker oder vergleichbar.
Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und die Bundeswehr-Fahrerlaubnis B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Sie verfügen über Kenntnisse in SAP (SASPF) bzw. sind bereit, diese zu erwerben und durch Fortbildungen auszubauen.
Sie verfügen über fortgeschrittene Kenntnisse bei der Administration von IT-Arbeitsplätzen und Netzwerken bzw. sind bereit, diese zu erwerben und durch Fortbildungen auszubauen.
Sie verfügen über Kenntnisse im Umgang mit Bundeswehr-typischer Hard- und Software sowie der Bundeswehr-typischen IT-Verwaltung bzw. sind bereit, diese zu erwerben und durch Fortbildungen auszubauen.
Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe 6 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Bund.
Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD.
Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit.