Die Stadt Bornheim mit fast 50.000 Einwohner*Innen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in (m/w/d) für die Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe bietet Eltern, Kindern und Jugendlichen umfangreiche und bedarfsdifferenzierte Beratungs- und Unterstützungsangebote, um Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu unterstützen. Die Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe sind die Ansprechpartner*innen zur Sicherstellung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen und prüfen Bedarfe im Kontext des Paragraphen 35a SGB VIII.
Die unbefristete Teilzeitstelle mit 36,5 Wochenstunden ist nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE bewertet. Die Zuordnung der Erfahrungsstufe erfolgt nach den Regelungen des TVöD. Eine Teilung der Stellen in Teilzeitstellen ist grundsätzlich möglich
Beratung und allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
Förderung und Sicherstellung der Teilhabe seelisch behinderter Kinder und Jugendlicher im Rahmen der Eingliederungshilfe
Erarbeitung und Initiierung bedarfsgerechter Hilfen im Kontext § 35a SGB VIII
Kooperation mit Schulen, Sozialhilfeträgern und weiteren relevanten Institutionen
Konzeptionelle Weiterentwicklung auf der Grundlage des KJSGs
Abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss
Rechtliche Grundkenntnisse im SGB VIII, insbesondere Paragraph 35a, so wie der angrenzenden Rechtsgebiete
Hohe Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit
Kooperations- und Entscheidungsfähigkeit
zuverlässige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
Sicherer Umgang mit der Standardsoftware Microsoft Office, Erfahrung im Umgang mit dem Softwareprogramm KDO Jugendwesen erwünscht
Führerschein Klasse B
Das erwartet Sie in Bornheim:
Flexible Arbeitszeiten
Home Office
Kostenfreie Parkplätze
Gute ÖPNV Anbindung
Gesundheitsmanagement
Betriebliche Altersvorsorge / Vermögenswirksame Leistungen
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Team Kultur
Ferner bietet die Stadt Bornheim:
Keine Rufbereitschaft außerhalb der regulären Öffnungszeiten sowie an Wochenenden
Zahlung einer monatlichen SuE-Zulage gemäß des Tarifabschlusses TVöD-SuE
Zwei zusätzliche Regenerationstage nach dem TVöD-SuE
Möglichkeit zur Umwandlung der SuE-Zulage in bis zu zwei Tage
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
Supervision sowie wöchentlichen kollegialen Fachaustausch
Des Weiteren bieten wir Ihnen weitere Leistungen wie eine jährliche Sonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD. Bei Tarifbeschäftigten besteht auch die Möglichkeit zum Dienstrad-Leasing.