Leitung Presse & Kommunikation, Pressesprecher/in (m/w/d)Die Architektenkammer Baden-Württemberg vertritt rund 26.000 Mitglieder aus den Bereichen Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung. Wir vertreten die Interessen des Berufsstandes, fördern die Baukultur und nehmen Stellung zu aktuellen Debatten rund um wohnungs- und städtebauliche Themen.Ab dem 01.01.2026, spätestens ab dem 01.04.2026, suchen wir zunächst die stellvertretende Leitung Presse und Kommunikation in Teilzeit (70 %), die nach stufenweiser Erhöhung zum 01.01.2027 die Leitung des Teams in Vollzeit übernimmt.AufgabenFührung des fünfköpfigen Teams Presse & Kommunikation/Social MediaKonzeption, Planung und Umsetzung der Kommunikationsstrategie der AKBWZentrale Ansprechperson für Presse & Medien sowie für bundesweite Vernetzung mit BAK/LAKnZusammenarbeit mit Vorstand und Geschäftsführung sowie EhrenamtStrategische Kommunikation/Kampagnenplanung intern/externProfilSie bieten ein Studium im Bereich Kommunikation, Medien, Journalismus o.ä.Sie haben ein ausgeprägtes Interesse an Themen der Architektur & PolitikSie verfügen über langjährige Berufspraxis in verantwortlicher Position in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und/oder im JournalismusSie haben Freude an strategischem, kreativem Denken sowie strukturiertem, dienstleistungsorientiertem ArbeitenSie verfügen über profunde Digitalkompetenzen (CMS, neue Tools, InDesign, SoMe etc.)Sie haben Erfahrung in Planung, Koordination und Umsetzung anspruchsvoller ProjekteWir bietenEine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit mit großem GestaltungsspielraumGleitzeit und mobiles ArbeitenErgänzende Altersversorgung, Betriebsarzt, Fort- und Weiterbildung, Deutschlandticket, JobRad, ein modernes Betriebsrestaurant mit Bio-Zertifikat, sowie freie Getränke und KaffeeImportant notePlease be advised that a valid work permit for Germany is required for non-EU citizens. Unfortunately, applications without a valid work permit and sufficient German language skills may not be considered. #J-18808-Ljbffr