Die Stadt Rosenheim, Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Integrationsfachkraft für das Kinderhaus Finsterwalderstraße (m/w/d) in Teilzeit mit 24 Wochenstunden.
Stellenbewertung: Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE
Die Einstellung erfolgt zu den im öffentlichen Dienst üblichen Bedingungen nach dem TVöD-SuE.
Eine abgeschlossene Ausbildung als Heilpädagoge/-in oder Heilerziehungspfleger/-in oder alternativ ein erfolgreicher Abschluss als staatlich geprüfte/-r Erzieher/-in (m/w/d) mit Zusatzqualifikation „Inklusionsfachkraft“ oder heilpädagogische Zusatzausbildung.
Begeisterung und Engagement für die pädagogische Arbeit mit Kindern und in der Zusammenarbeit mit dem Team und Erziehungspartnern
Von Vorteil sind Grundkenntnisse im Umgang mit MS Office Anwendungen
Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sie begleiten und fördern Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in der Entwicklung auf ihrem Weg zu eigenständigen Persönlichkeiten
Gemeinsam mit den Kollegen/-innen arbeiten Sie an der Planung und Durchführung pädagogischer Ansätze in der frühkindlichen Bildung
Die Stadt Rosenheim fördert die berufliche Gleichstellung aller Menschen. Sie verfolgt eine Politik der Chancengleichheit gegenüber Menschen mit Behinderung; Freundliche, offene und engagierte Kollegen/-innen die Ihnen immer mit Rat und Tat zur Seite stehen
Sinnstiftende und verantwortungsvolle Aufgabe Eine ebenso sinnstiftende wie verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst.
Unbefristete Stellen Grundsätzlich unbefristete Stellen.
Urlaub 30 Tage Urlaub.
Kollegiales und respektvolles Team Kollegiale, respektvolle Führungskultur in einer Verwaltung, in der wir uns als Mannschaft verstehen.
Fitnessprogramm und Gesundheitsangebote Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass) und weitere Gesundheitsangebote.
Fortbildungsmöglichkeiten Regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten.
Tarifvertrag Vorteile des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.
Faire Bezahlung Die faire Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) inklusive einer attraktiven Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung.