Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie unterstützen im Team mit Justizfachwirten Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger. Dabei sind sie selbständig für einen zügigen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich. Zu den Aufgaben von Justizfachangestellten gehören das Anlegen und vor allem das selbständige Verwalten von Akten, bislang noch in Papierform. Darüber hinaus übernehmen Justizfachangestellte verantwortungsvolle Tätigkeiten wie Berechnung und Überwachung von Fristen sowie die Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten. Gleichzeitig stehen Justizfachangestellte als Ansprechpartner für ratsuchende Bürger zur Verfügung und haben bei der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen immer wieder Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Justizfachangestellte sind in das gesamte gerichtliche Verfahren involviert: vom Eingang des ersten Schriftstücks eines Verfahrens bis zum Ende und der sich daran anschließenden Aussonderung der Akten.
Während des Verfahrens bearbeiten Justizfachangestellte den Posteingang und den Postausgang. Justizfachangestellte arbeiten in allen Abteilungen der Gerichte und sind unter anderem Spezialisten für
- Insbesondere in Strafverfahren unterstützen Justizfachangestellte die Richter durch Führen eines Protokolls während der Strafverhandlung.
Nachdem Richter und Rechtspfleger ihre Entscheidungen getroffen haben, veranlassen Justizfachangestellte die Zustellung oder Veröffentlichung der Urteile und Beschlüsse.
Bei den Staatsanwaltschaften sind sie in der Ermittlungs- oder der Strafvollstreckungsabteilung tätig.
Darüber hinaus nehmen Justizfachangestellte verantwortungsvolle Aufgaben in der Verwaltung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft wahr.
Justizfachangestellte können im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart (Landesteil Württemberg) arbeiten.
Insgesamt gehören 8 Landgerichte, 8 Staatsanwaltschaften und 56 Amtsgerichte zum Bezirk.
Durch die Größe der Organisation und der dezentralen Struktur können Justizfachangestellte auch in ländlicheren Gegenden arbeiten. Im Vergleich zu anderen Berufen im öffentlichen Dienst beginnen Justizfachangestellte in der Regel mit einem höheren Einstiegsgehalt. Die Eingruppierung erfolgt zu Beginn in der Regel in der Entgeltgruppe 9a (in anderen Verwaltungen i.d.R. in Entgeltgruppe 5). Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Bei einer Beschäftigung in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt in der Regel eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a (TV-L).
Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bereits nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren. Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unter anderem herausgehobene Mitarbeiteraufgaben wahr, z.B. in der Geldstrafenvollstreckung, im Mahnverfahren und im Hinterlegungsverfahren.
Die staatliche anerkannte Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten beginnt jeweils am 1. Neben theoretischem Unterricht in der Berufsschule (Standorte Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ravensburg) und im Ausbildungszentrum ist die praktische Ausbildung bei einem der 56 Land- und Amtsgerichte und den Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen ein wichtiger Bestandteil. Hier durchlaufen die Auszubildenden die einzelnen Abteilungen und gewinnen so einen umfassenden Eindruck von ihrem künftigen Beruf. Neben der Bearbeitung von Akten erlernen die Auszubildenden den Umgang mit ratsuchende Bürgern.
Während der gesamten Ausbildung werden die Auszubildenden durch besonders qualifizierte Ausbildungsleiter betreut.
Wenn Ihnen selbstständige Arbeit in einem Team Freude bereitet und Sie sich auch bei großem Arbeitsvolumen, Zeitdruck und im Umgang mit unterscheidlichen Menschen nicht aus der Ruhe bringen lassen, ist die Ausbildung zum/zur Justizfachangestellten genau das Richtige für Sie.
Voraussetzung für die Einstellung ist ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B.mittlere Reife). Die Bewerbung erfolgt im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens. die Schulzeugnisse der letzten 3 Schulhalbjahre - bei Wirtschaftsschülern auch das Zeugnis über den Hauptschulabschluss
bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter
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