Ein Rechtsberater mit Vielseitigkeit
Als Fachangestellte in der Justiz unternehmen Sie Verantwortung und arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Sie sind Teil eines Teams mit Juristen und unterstützen Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger. Dabei sind Sie selbstständig für einen zügigen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Zu den Aufgaben von Justizfachangestellten gehören das Anlegen und vor allem das selbstständige Verwalten von Akten. Darüber hinaus übernehmen Justizfachangestellte verantwortungsvolle Tätigkeiten wie Berechnung und Überwachung von Fristen sowie die Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten. Gleichzeitig stehen Justizfachangestellte als Ansprechpartner für ratsuchende Bürger zur Verfügung und haben bei der Aufnahme von Anträgen und Erklärungen immer wieder Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen.
Ein Beruf mit Flexibilität
Justizfachangestellte sind in das gesamte gerichtliche Verfahren involviert: vom Eingang des ersten Schriftstücks eines Verfahrens bis zum Ende und der sich daran anschließenden Aussonderung der Akten.
Während des Verfahrens bearbeiten Justizfachangestellte den Posteingang und den Postausgang. Zudem erstellen sie Schriftstücke aller Art. Insbesondere in Strafverfahren unterstützen Justizfachangestellte die Richter durch Führen eines Protokolls während der Strafverhandlung.
Nachdem Richter und Rechtspfleger ihre Entscheidungen getroffen haben, veranlassen Justizfachangestellte die Zustellung oder Veröffentlichung der Urteile und Beschlüsse.
Justizfachangestellte arbeiten in allen Abteilungen der Gerichte und sind unter anderem Spezialisten für:
1. Strafverfahren
* Zivilverfahren
o Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungsverfahren
+ Insolvenzverfahren
# Familien- und Betreuungsverfahren
* Nachlassangelegenheiten
o Grundbuchangelegenheiten
+ Handels- und Vereinsregisterangelegenheiten
Bei den Staatsanwaltschaften sind sie in der Ermittlungs- oder der Strafvollstreckungsabteilung tätig. Darüber hinaus können Justizfachangestellte verantwortungsvolle Aufgaben in der Verwaltung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft wahrnehmen.
Ein Beruf mit Zukunftsaussichten
Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst bezahlt. In der Regel erfolgt der Einstieg bei Entgeltgruppe 9a TV-L.
Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben bereits nach einer mindestens einjährigen Berufspraxis die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.
Diese sechsmonatige Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von vier Monaten zur Vermittlung von vertieften Rechtskenntnissen sowie eine Praxisphase von zwei Monaten. Justizfachwirte nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften unter anderem herausgehobene Mitarbeiteraufgaben wahr, z.B. in der Geldstrafenvollstreckung, im Mahnverfahren und im Hinterlegungsverfahren.
Auszubildende bei den Oberlandesgerichten erhalten alle wichtigen Informationen auf dieser Website.