Ihre Aufgaben
Sie empfangen und betreuen freundlich Personen, die das Unternehmen besuchen oder beliefern Sie sorgen für eine zuverlässige Objektbewachung Sie absolvieren regelmäßige Streifengänge, führen Zustandskontrollen durch und übernehmen Schließdienste Sie prüfen Zutritts- und Zufahrtsberechtigungen Sie dokumentieren Ein- und Ausfahrten von Fahrzeugen sowie den Personenverkehr Sie unterstützen im Alarmfall (Feuerwehr, Polizei, Rettungskräfte) bedarfsgerecht Sie bearbeiten bedeutende Vorkommnisse, wie Gefahren und unvorhersehbare Ereignisse, gemäß den festgelegten Richtlinien. Hierzu zählen die schnelle Weiterleitung an zuständige Ansprechpartner, wie Polizei, Feuerwehr und Serviceunternehmen, sowie die sorgfältige Dokumentation und umgehende Einleitung von Sofortmaßnahmen
Wir bieten
Einen unbefristeten Arbeitsvertrag Eine langfristige Beschäftigung Eine gute Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Auf Sie abgestimmte und verlässliche Arbeitszeiten Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten Verschiedene Arbeitszeitmodelle (Vollzeit, Teilzeit, Minijob) und Einsatzmöglichkeiten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden Piepenbrock-Mitarbeitervorteile: attraktive Preisnachlässe für vielfältige Produkte und Dienstleistungen Werden Sie Teil der großen Piepenbrock-Familie!
Anforderungen
Sie verfügen über gute sprachliche Deutschkenntnisse Sie verfügen über grundlegende Englischkenntnisse Sie haben idealerweise Grundkenntnisse am PC Sie zeichnen sich unter anderem durch Ihre Pünktlichkeit aus Sie bringen eine ordentliche und strukturierte Arbeitsweise mit Sie zeichnen sich durch ein freundliches Auftreten und ein gepflegtes Erscheinungsbild aus Sie haben die Bereitschaft zum Schichtdienst Sie haben ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge Sie können die Unterrichtung nach §34 a GewO vorweisen Sie besitzen die Sachkundeprüfung nach §34a GewO oder eine andere, höherwertige Qualifikation Sie können Informationen zu Ihrem Arbeitergeber und Ihren Tätigkeiten der letzten 5 Jahre angeben. Dies ist eine Voraussetzung im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 LuftSiG)