Leitungsaufgaben in der Altenpflege
Die Stellvertretende Hausleitung verantwortet den Ablauf von Dienstplänen, die Entwicklung des Personals und das Teamentwicklungsprojekt sowie die Pflegedokumentation und -evaluation.
* Als Ausgebildeter Altenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpfleger mit Erfahrung und Interesse an Weiterbildung als Führungskraft gemäß § 71 SGB XI.
* Ein berufsbegleitendes Studium zur höheren Führungsposition in der Altenpflege ist wünschenswert.
Unser Team
* Wo Sie offen reflektieren und nach vorne denken können.